Klausel

Wartezeit Cyber-Betriebsunterbrechung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Wartezeit (Waiting Period) ist die zeitbasierte Karenz, die nach Beginn einer Betriebsunterbrechung durch ein Cyberereignis verstreichen muss, bevor die Cyber-BU-Deckung einsetzt.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Cyber-Betriebsunterbrechungsdeckung soll den Ertragsausfall infolge eines Systemausfalls ersetzen, nicht aber jede kurze, rasch behobene Störung. Die Wartezeit dient als zeitliche Bagatellgrenze: Erst wenn der Ausfall länger als die vereinbarte Stundenzahl (marktüblich 6–24 Stunden, häufig 12 Stunden) andauert, wird die Deckung überhaupt ausgelöst. Damit werden Bagatellschäden aus dem Versicherungsschutz ausgeklammert und die administrative Bearbeitung kleiner Vorfälle vermieden.

Wirkung und Grenzen

Zwei Ausgestaltungen sind marktüblich: Als reine Zeitfranchise («time-based retention») verfällt der Ertragsausfall während der Wartezeit ersatzlos, erst danach beginnt die Entschädigung. Als «qualifying period» wirkt die Wartezeit dagegen nur als Auslöseschwelle: Wird sie überschritten, deckt die Police rückwirkend ab der ersten Ausfallminute – für Versicherte deutlich günstiger. Häufig gilt zusätzlich eine reine Geldfranchise, wobei der höhere der beiden Beträge (Zeit- oder Geldfranchise) angerechnet wird. Die Wartezeit betrifft regelmässig auch die Contingent-BI-Deckung, wenn ein Dienstleister betroffen ist.

Verhandlung und Praxis

Bei der Zeichnung ist zu klären, ob die Wartezeit als Zeitfranchise oder als Qualifying Period ausgestaltet ist – dieser Unterschied kann bei längeren Ausfällen den Ersatzbetrag erheblich verändern. Versicherungsnehmer mit hoher Umsatzsensitivität pro Stunde sollten eine kürzere Wartezeit (6–8 Stunden) anstreben und prüfen, ob unterschiedliche Wartezeiten für eigene Systeme und für Dienstleisterausfälle gelten.