Territoriale Geltungsklausel (Rückversicherung)
Die territoriale Geltungsklausel begrenzt den räumlichen Anwendungsbereich eines Rückversicherungsvertrags auf bestimmte Länder oder Regionen und regelt den Umgang mit grenzüberschreitenden Risiken.
- Art der Klausel
- Definition
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Rückversicherer kalkulieren Kumulrisiken, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Naturgefahrenexponierung länderspezifisch. Die territoriale Geltungsklausel legt deshalb fest, für welche geografischen Gebiete der Vertrag Deckung bietet, und schliesst Risiken ausserhalb dieses Gebiets aus oder unterstellt sie besonderen Bedingungen.
Wirkung und Grenzen
Bei international tätigen Zedenten ist zu klären, ob sich die Begrenzung auf den Sitz des Versicherungsnehmers, den Ort des versicherten Interesses oder den Ort des Schadenereignisses bezieht – diese Anknüpfungspunkte können bei global verteilten Risiken auseinanderfallen. Die Klausel wirkt eng mit sanktions- und aufsichtsrechtlichen Ausschlüssen zusammen, etwa bei Ländern mit Handelsembargos.
Verhandlung und Praxis
Bei Konzernprogrammen mit Tochtergesellschaften in mehreren Ländern ist eine präzise Definition unerlässlich, um Deckungslücken bei grenzüberschreitenden Schäden zu vermeiden. Häufig wird eine Positivliste zugelassener Länder mit einer Auffangklausel für neue Länder kombiniert.