Klausel

Loss-Corridor-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Loss-Corridor-Klausel legt eine Schadenquotenbandbreite fest, innerhalb derer der Zedent Schäden vollständig selbst trägt, während der Rückversicherer nur unterhalb und oberhalb des Korridors haftet.

Art der Klausel
Begrenzung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Ein proportionaler Vertrag deckt normalerweise die Schadenquote linear entsprechend der Zessionsquote. Die Loss-Corridor-Klausel durchbricht diese Linearität: In einer definierten Bandbreite der Schadenquote – etwa zwischen 80 und 100 Prozent – trägt der Zedent den vollen Schaden selbst, ausserhalb dieses Korridors greift die Rückversicherung wieder normal.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel senkt die Rückversicherungsprämie, da der Rückversicherer im mittleren, häufig eintretenden Schadenbereich entlastet wird. Sie funktioniert nur, wenn der Korridor realistisch auf die erwartete Schadenverteilung des Zedenten kalibriert ist – ein falsch platzierter Korridor kann den Zedenten in wirtschaftlich schwierigen Jahren erheblich zusätzlich belasten.

Verhandlung und Praxis

Lage und Breite des Korridors sind eng mit der historischen Schadenerfahrung und der Volatilität des Portfolios zu verhandeln. Der Korridor wird oft mit einem Loss-Ratio-Cap kombiniert, um die Gesamtstruktur der Risikoteilung vollständig zu definieren.