Salvage-and-Subrogation-Klausel (Rückversicherung)
Die Salvage-and-Subrogation-Klausel regelt, wie Rettungserlöse und Rückgriffsforderungen aus einem Schaden im Verhältnis zwischen Zedent und Rückversicherer verteilt werden.
- Art der Klausel
- Obliegenheit/Bedingung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Zweck
Nach einem Schaden kann der Zedent Vermögenswerte retten (Salvage) oder gegenüber einem Dritten Rückgriff nehmen (Subrogation), der den ursprünglich zu regulierenden Nettoschaden nachträglich reduziert. Die Klausel stellt sicher, dass solche Erlöse zwischen Zedent und Rückversicherer im gleichen Verhältnis verteilt werden, wie sie ursprünglich am Schaden beteiligt waren.
Wirkung und Grenzen
Der Rückversicherer hat Anspruch auf seinen Anteil der Wiedereinbringung, muss sich aber auch proportional an den angemessenen Kosten der Rückgriffnahme beteiligen. Die Klausel setzt voraus, dass der Zedent die Rückgriffsmöglichkeit aktiv verfolgt; ein Verzicht auf Rückgriff (Waiver of Subrogation) gegenüber einem Dritten kann die Rechte des Rückversicherers entsprechend schmälern.
Verhandlung und Praxis
Praktisch relevant ist die Reihenfolge der Verteilung bei mehrschichtigen Rückversicherungsprogrammen sowie die Behandlung von Kosten der Rückgriffnahme, die teils vorab von der Wiedereinbringung abgezogen werden. Eine klare Klausel vermeidet Streit über die Zuordnung mehrjähriger Rückgriffsprozesse zu einzelnen Vertragsjahren.