Klausel

Cross-Liability-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Klausel in Mehrparteien-Policen, die die Deckung so gestaltet, dass sie gegenüber jedem Versicherten separat gilt und dadurch Ansprüche eines Mitversicherten gegen einen anderen Mitversicherten derselben Police gedeckt sind.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Marktübliche Wordings

  • marktübliche Cross-Liability-/Severability-of-Interest-Klausel (Separation-of-Insureds-Bedingung in internationalen Haftpflicht- und Bauwesenpolicen)

Zweck

In Policen mit mehreren gemeinsam versicherten Parteien – etwa Konsortialverträgen, Arbeitsgemeinschaften oder Bauprojekten mit Haupt- und Nachunternehmern als Mitversicherte – stellt sich die Frage, ob ein Mitversicherter einen Anspruch gegen einen anderen Mitversicherten derselben Police geltend machen kann. Die Cross-Liability-Klausel stellt klar, dass die Deckung gegenüber jedem Versicherten so gilt, als wäre er der einzige Versicherungsnehmer, sodass derartige Ansprüche zwischen Mitversicherten grundsätzlich gedeckt sind.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel ermöglicht es dem Versicherer, den in Anspruch genommenen Mitversicherten gegenüber dem anspruchstellenden Mitversicherten zu verteidigen und den Schaden zu regulieren, ohne dass die Gesamtversicherungssumme der Police dadurch erhöht wird. Einige Versicherer schränken diese Wirkung durch einen ausdrücklichen Cross-Suits- oder Insured-versus-Insured-Ausschluss wieder ein, der Ansprüche zwischen benannten Mitversicherten gezielt ausschliesst; die Prüfung dieses Wechselspiels ist für die tatsächliche Deckungswirkung entscheidend.

Verhandlung und Praxis

Bei internationalen Bau- und Konsortialprogrammen sollten Versicherungsnehmer sicherstellen, dass kein Cross-Suits-Ausschluss die Wirkung der Klausel unterläuft, und dass die Severability of Interest auch für die Anwendung von Ausschlüssen gilt, sodass jeder Mitversicherte separat beurteilt wird. Dies ist besonders relevant bei OCIP/CCIP-Sammelpolicen und Konsortialverträgen mit wechselseitigen Freistellungsvereinbarungen zwischen den Projektpartnern.