Klausel

Portfolio-Transfer-/Entry-Withdrawal-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Portfolio-Transfer-/Entry-Withdrawal-Klausel regelt, ob und wie bei Beginn oder Beendigung eines proportionalen Vertrags die noch nicht verdiente Prämie und die offenen Schadenreserven zwischen den Parteien übertragen werden.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Beim Wechsel von einem Rückversicherer zum nächsten oder bei Vertragsbeginn/-ende auf «losses occurring»- statt «risks attaching»-Basis entsteht die Frage, wer für Risiken haftet, die zum Stichtag bereits laufen, aber noch nicht abgeschlossen sind. Die Klausel regelt den Übergang solcher laufenden Verpflichtungen mittels Übertragung eines Anteils an der unverdienten Prämie (Portfolio-Entry) beim Eintritt oder umgekehrt (Portfolio-Withdrawal) beim Austritt.

Wirkung und Grenzen

Bei Portfolio-Entry übernimmt der neue Rückversicherer gegen eine Prämienübertragung auch die Haftung für zum Stichtag noch offene Risiken und teils auch für bereits eingetretene, aber noch nicht abschliessend regulierte Schäden. Beim Austritt (Withdrawal) gibt der scheidende Rückversicherer entsprechend Prämie zurück und wird von der weiteren Haftung entlastet. Die genaue Berechnungsmethode (pro rata, tatsächliche Reserven) muss vertraglich festgelegt sein.

Verhandlung und Praxis

Zentrale Streitpunkte sind die Bewertung der übertragenen Reserven und die Behandlung von Spätschäden aus der Übergangsperiode. Die Klausel ist besonders bei Wechseln des Rückversicherungspartners oder bei Restrukturierungen von Rückversicherungsprogrammen relevant.