Klausel

Special-Termination-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Special-Termination-Klausel räumt einer oder beiden Parteien das Recht ein, den Rückversicherungsvertrag bei bestimmten definierten Ereignissen – etwa Ratingverschlechterung, Kontrollwechsel oder Solvenzproblemen – vorzeitig zu beenden.

Art der Klausel
Beendigung/Kündigung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Neben der ordentlichen Kündigung zum Jahresende gibt es Situationen, in denen eine Partei berechtigterweise nicht bis zum regulären Ablauf warten will – etwa wenn der Rückversicherer sein Rating verliert oder in eine kritische Solvenzlage gerät, oder wenn der Zedent die Kontrolle wechselt. Die Special-Termination-Klausel listet solche Auslöser abschliessend auf und erlaubt eine sofortige oder kurzfristige Beendigung.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel wirkt nur für die Zukunft (Kündigung des noch nicht abgewickelten Deckungsumfangs); bereits eingetretene Schäden bleiben grundsätzlich gedeckt, sofern kein Run-off vereinbart wird. Die aufgezählten Auslöser sind meist objektiv nachweisbar (Ratingstufe, Aufsichtsmassnahme, Fusion), um Streit über die Berechtigung der Kündigung zu vermeiden.

Verhandlung und Praxis

Zentrale Verhandlungspunkte sind die konkreten Schwellenwerte (etwa Rating unterhalb einer bestimmten Stufe), die Kündigungsfrist nach Eintritt des Auslösers sowie die Frage, ob bei Kündigung ein Portfolio-Transfer oder ein Run-off der laufenden Risiken vereinbart wird.