Klausel

Cash-Call-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Cash-Call-Klausel berechtigt den Zedenten, bei einem grossen Einzelschaden eine sofortige Vorauszahlung des Rückversicherers zu verlangen, statt bis zur regulären periodischen Abrechnung zu warten.

Art der Klausel
Schadenregelung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Rückversicherungszahlungen erfolgen normalerweise im Rahmen periodischer Kontoabrechnungen (vierteljährlich oder jährlich). Bei einem sehr grossen Einzelschaden könnte diese Verzögerung die Liquidität des Zedenten erheblich belasten, insbesondere wenn er selbst kurzfristig gegenüber dem Versicherungsnehmer zahlen muss. Die Cash-Call-Klausel erlaubt es dem Zedenten, ab einem definierten Schwellenwert eine sofortige Einzelzahlung ausserhalb der regulären Abrechnung zu verlangen.

Wirkung und Grenzen

Der Rückversicherer muss innerhalb einer vereinbarten kurzen Frist zahlen, sobald der Zedent Nachweise für Schadenhöhe und Fälligkeit vorlegt. Die Klausel ist meist auf Schäden oberhalb eines Mindestbetrags beschränkt, um den administrativen Aufwand für kleinere Schäden nicht unnötig zu erhöhen.

Verhandlung und Praxis

Schwellenwert, Zahlungsfrist und erforderliche Nachweise (Schadenmeldung, Reserveschätzung, Zahlungsbeleg) sind die wesentlichen Verhandlungspunkte. Bei Rückversicherern mit Sicherheiten (Trust, Letter of Credit) ist die Cash-Call-Klausel oft mit einem Rückgriff auf diese Sicherheit bei verspäteter Zahlung kombiniert.