Klausel

Obhutsklausel (Care, Custody and Control Exclusion)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Obhutsklausel schliesst in der Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Sachen aus, die sich zum Zeitpunkt des Schadens in der Verwahrung, Obhut oder Kontrolle des Versicherungsnehmers befinden.

Art der Klausel
Ausschluss
Herkunft/Markt
Deutscher Markt
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Marktübliche Wordings

  • GDV AHB 2016 Ziff. 7.6

Zweck

Die Obhutsklausel ist eine in der allgemeinen Haftpflichtversicherung verbreitete Ausschlussklausel, wonach Schäden an fremden Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, wenn sich diese Sachen zum Zeitpunkt der Schadenentstehung in der Verwahrung, Obhut oder tatsächlichen Kontrolle des Versicherungsnehmers befinden.

Wirkung und Grenzen

Der Ausschluss dient dazu, die allgemeine Haftpflichtversicherung von spezialisierten Deckungen abzugrenzen, die gezielt für das Risiko der Beschädigung fremder, in Obhut genommener Sachen konzipiert sind, etwa die Lagerversicherung des Lagerhalters oder spezielle Bearbeitungsklauseln in der Betriebshaftpflichtversicherung; ohne diesen Ausschluss würde die allgemeine Haftpflichtversicherung faktisch eine Sachversicherung für fremdes Eigentum unter der Kontrolle des Versicherungsnehmers darstellen.

Verhandlung und Praxis

Da die Obhutsklausel in bestimmten Branchen (etwa im Speditions-, Reparatur- oder Reinigungsgewerbe) zu erheblichen und wirtschaftlich bedeutsamen Deckungslücken führen kann, bieten viele Versicherer einen Rückeinschluss der Obhutsschäden gegen zusätzliche Prämie an, häufig begrenzt auf eine gesonderte, niedrigere Deckungssumme und unter Ausschluss besonders werthaltiger Gegenstände.