Klausel

Insolvency-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Insolvency-Klausel verpflichtet den Rückversicherer, seinen Anteil an einem Schaden weiterhin an die Konkursmasse des Zedenten zu zahlen, auch wenn dieser insolvent wird und Forderungen der Versicherten nicht mehr vollständig begleicht.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Rückversicherung ist grundsätzlich ein Vertrag zwischen Zedent und Rückversicherer, aus dem Versicherungsnehmer keine direkten Rechte ableiten (kein Cut-Through ohne besondere Klausel). Wird der Zedent insolvent, könnte der Rückversicherer sonst einwenden, er müsse erst zahlen, wenn der Zedent den Versicherten tatsächlich ausbezahlt hat – was bei einer Konkursmasse praktisch nie vollständig geschieht. Die Insolvency-Klausel schliesst diese Einrede aus.

Wirkung und Grenzen

Der Rückversicherer zahlt seinen Anteil an den Insolvenzverwalter oder Liquidator, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungsstand gegenüber den Versicherten; die Mittel fliessen in die allgemeine Konkursmasse und kommen nicht zwingend nur den betroffenen Versicherten zugute. In den USA ist die Klausel regulatorisch vorgeschrieben, damit eine Zession als «Credit for Reinsurance» in der Bilanzaufsicht anerkannt wird.

Verhandlung und Praxis

Da die Klausel in vielen Rechtsordnungen aufsichtsrechtlich zwingend oder marktüblich ist, besteht wenig Verhandlungsspielraum über das Ob; Details wie Mitteilungspflichten des Insolvenzverwalters und Fristen für die Anmeldung von Forderungen werden dennoch vertraglich präzisiert.

Gesetzliche Grundlage

  • US: NAIC Credit for Reinsurance Model Law