Klausel

Follow-the-Fortunes-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Follow-the-Fortunes-Klausel bindet den Rückversicherer an die Schicksale des Zedenten: Er muss dessen gutgläubige, sachgerechte Regulierungsentscheide mittragen, ohne sie neu aufzurollen.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Die Follow-the-Fortunes-Klausel bindet den Rückversicherer an die Schicksale des Zedenten: Rückversicherung soll den Zedenten wirtschaftlich so stellen, wie er ohne Zession stünde. Müsste der Zedent jede Regulierung gegenüber dem Rückversicherer neu beweisen, verlöre der Risikotransfer seinen Wert. Die Klausel schafft deshalb eine Bindungswirkung für gutgläubige, vertragskonforme Entscheide.

Wirkung und Grenzen

Keine Bindung besteht bei Zahlungen ausserhalb der Deckung von Original- oder Rückversicherungsvertrag (ex gratia ohne Vereinbarung), bei Betrug oder grober Missachtung ordentlicher Schadenpraxis. Die genaue Reichweite unterscheidet sich zwischen Rechtsordnungen und Klauselfassungen; Follow-the-Fortunes (Risikobeurteilung) und Follow-the-Settlements (Schadenregulierung) werden in der Praxis teils synonym, teils differenziert verwendet.

Verhandlung und Praxis

In Kombination mit Claims-Cooperation-Klauseln gilt: Je mehr Kontrollrechte sich der Rückversicherer ausbedingt, desto enger wird der Anwendungsbereich der Schicksalsteilung.