Klausel

Premium-Reserve-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Premium-Reserve-Klausel erlaubt es dem Rückversicherer, einen Teil der Rückversicherungsprämie als Sicherheitsreserve einzubehalten, bis die endgültige Schadenerfahrung des Vertragsjahrs feststeht.

Art der Klausel
Prämienregelung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Bei proportionalen und fakultativen Verträgen wird die Prämie oft im Voraus abgerechnet, während sich die tatsächliche Schadenlast erst über Jahre entwickelt. Die Premium-Reserve-Klausel gibt dem Rückversicherer das Recht, einen vereinbarten Prozentsatz der Bruttoprämie als verzinsliche Reserve zurückzubehalten, statt sie vollständig an den Zedenten oder dessen Rückversicherungsvermittler auszuzahlen.

Wirkung und Grenzen

Die zurückbehaltene Reserve dient als Sicherheit für künftige Schadenzahlungen und wird üblicherweise in den folgenden Abrechnungsperioden anteilig freigegeben, sobald sich die Schadenentwicklung stabilisiert. Sie ersetzt keine Kaution oder Letter of Credit vollständig, kann aber das Gegenparteirisiko des Rückversicherers gegenüber einem finanzschwächeren Zedenten deutlich reduzieren.

Verhandlung und Praxis

Höhe des Einbehalts, Verzinsung der Reserve und der Freigabeplan über mehrere Jahre sind die wesentlichen Verhandlungspunkte. Bei fakultativen Einzelrisiken mit hoher Volatilität ist die Klausel ein gängiges Instrument zur Absicherung des Rückversicherers.