Klausel

Stundenklausel (Hours Clause)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Stundenklausel definiert in Katastrophen-Rückversicherungsverträgen das Zeitfenster, innerhalb dessen Einzelschäden aus einem Naturereignis zu einem einzigen Schadenereignis zusammengefasst werden dürfen.

Art der Klausel
Definition
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Die Stundenklausel definiert in Katastrophen-Rückversicherungsverträgen das Zeitfenster, innerhalb dessen Einzelschäden aus einem Naturereignis zu einem einzigen Schadenereignis zusammengefasst werden dürfen. Typische Fenster sind 72 Stunden für Sturm, Erdbeben und Terror sowie 168 Stunden oder mehr für Überschwemmung und Frost. Der Zedent darf den Beginn des Fensters innerhalb des Ereignisverlaufs wählen, um seine Deckung zu optimieren – etwa bei mehrtägigen Sturmserien.

Wirkung und Grenzen

Ob eine Sturmserie als ein Ereignis oder als mehrere gilt, entscheidet über Selbstbehalte, Limiten und Wiederauffüllungen des Vertrags – und damit über Millionenbeträge. Nach grossen Naturkatastrophen ist die Ereignisabgrenzung regelmässig Kern von Deckungsstreitigkeiten; die Klausel begrenzt strukturell die Exponierung des Rückversicherers.

Verhandlung und Praxis

Länge des Fensters je Gefahr, Kombinierbarkeit mehrerer Gefahren (etwa Sturm und Überschwemmung) und geografische Begrenzungen sollten konsistent zur Exponierung des Portefeuilles verhandelt werden. Das Zusammenspiel mit der Wiederauffüllungsklausel (Reinstatement) ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten.