Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
Die AHB sind die besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung, die vertragsindividuelle Inhalte regeln und den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgehen.
- Art der Klausel
- Definition
- Herkunft/Markt
- Deutscher Markt
- Begünstigt
- Neutral
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Marktübliche Wordings
- GDV AHB 2016
Zweck
Die AHB sind besondere Versicherungsbedingungen in der Haftpflichtversicherung, die sich – im Gegensatz zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) – auf den einzelnen Vertrag beziehen und dessen individuelle Inhalte berücksichtigen. Wichtige Inhalte des Versicherungsvertragsgesetzes, wie die Pflicht zur Prämienzahlung und die Folgen bei Nichtzahlung, werden aus Transparenzgründen zusätzlich aufgeführt.
Wirkung und Grenzen
Nach dem Grundsatz, dass die speziellere Norm der allgemeineren vorgeht, haben die besonderen Versicherungsbedingungen wie die AHB Vorrang vor den AVB. Rechtlich gelten sie zwar nicht formal als Allgemeine Geschäftsbedingungen im engeren Sinn, werden aber ebenfalls als Geschäftsbedingungen behandelt, wenn sie einer Vielzahl von Versicherungsverträgen zugrunde liegen; sie dürfen die zwingenden Schutzbestimmungen des VVG nicht zulasten des Versicherungsnehmers unterschreiten.
Verhandlung und Praxis
Die AHB bilden das rechtliche Rückgrat vieler Haftpflichtprodukte und werden regelmässig durch sparten- oder risikospezifische Zusatzbedingungen ergänzt, etwa für Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht oder D&O-Risiken. Der GDV hat die AHB-Struktur seit 2014 sukzessive in modulare Bedingungswerke (AVB PHV, AVB BHV) überführt; individuelle Verträge weichen in der Praxis regelmässig vom unverbindlichen Muster ab.
Gesetzliche Grundlage
- DE: § 32 VVG (Abweichungsverbot zulasten des Versicherungsnehmers)