Radioaktive Kontamination (CL356/CL370)
Der Ausschluss für radioaktive Kontamination nimmt Schäden durch ionisierende Strahlung, Kernbrennstoffe, Kernanlagen sowie chemische, biologische und elektromagnetische Waffen umfassend aus der Sachdeckung heraus.
- Art der Klausel
- Ausschluss
- Herkunft/Markt
- London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Marktübliche Wordings
- CL356
- CL370
Zweck
Schäden durch radioaktive Kontamination oder den Einsatz nuklearer, chemischer, biologischer oder elektromagnetischer Waffen wären angesichts ihres potenziellen Ausmasses und ihrer Unversicherbarkeit auf klassischen Sachmärkten nicht kalkulierbar. Die Klausel nimmt dieses Risiko deshalb als “paramount”-Ausschluss vollständig aus der Deckung heraus und überlagert dabei sämtliche anderen, gegenläufigen Policenbestimmungen.
Wirkung und Grenzen
Ausgeschlossen sind Schäden durch ionisierende Strahlung oder Kontamination durch Radioaktivität aus Kernbrennstoff oder Kernabfall, durch die gefährlichen Eigenschaften einer Kernanlage oder eines Kernbestandteils, durch jede Waffe oder Vorrichtung, die auf atomarer oder nuklearer Spaltung beziehungsweise Fusion beruht, sowie durch chemische, biologische, biochemische oder elektromagnetische Waffen. Eine wichtige Rückausnahme gilt für radioaktive Isotope ausserhalb von Kernbrennstoff, wenn sie zu gewerblichen, landwirtschaftlichen, medizinischen oder wissenschaftlichen Friedenszwecken vorbereitet, transportiert, gelagert oder verwendet werden – etwa medizinische Bestrahlungsquellen. CL356 ist eine ältere, enger gefasste Fassung, die in einigen Marktsegmenten noch verwendet wird.
Verhandlung und Praxis
Unternehmen mit Betriebsstätten in der Nähe von Kernanlagen oder mit medizinisch-radiologischer Nutzung sollten prüfen, ob die Rückausnahme für friedliche Isotopennutzung ausreicht oder eine spezielle Kernenergiehaftpflichtdeckung über nationale Pools erforderlich ist. Da die Klausel als “paramount clause” jede abweichende Regelung in der Police verdrängt, ist ein isolierter Rückeinschluss über andere Policenklauseln in der Regel nicht möglich.