Zulieferer- und Kundenklausel (CBI Extension)
Die Zulieferer- und Kundenklausel erweitert die Betriebsunterbrechungs- versicherung auf Ertragsausfälle infolge eines versicherten Sachschadens bei einem benannten oder unbenannten Lieferanten oder Abnehmer.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Die Zulieferer- und Kundenklausel ist die vertragliche Grundform der Contingent-Business-Interruption-Deckung (CBI): Sie stellt klar, dass ein versicherter Sachschaden bei einem im Vertrag benannten oder – im Rahmen einer Pauschalsublimite – unbenannten Lieferanten oder Abnehmer als Auslöser für den Ertragsausfall des Versicherungsnehmers gilt, obwohl am eigenen Standort kein Schaden vorliegt. Damit wird die Deckung der Realität moderner, eng verzahnter Lieferketten gerecht, in denen der Ausfall eines Schlüssellieferanten den eigenen Betrieb faktisch lahmlegen kann.
Wirkung und Grenzen
Die Klausel setzt voraus, dass die Ursache beim Dritten ein nach der Grunddeckung des Versicherungsnehmers gedecktes Ereignis ist – ein Schaden, der beim eigenen Betrieb nicht gedeckt wäre, begründet auch keine CBI-Deckung beim Dritten. Benannte Lieferanten und Abnehmer erhalten meist deutlich höhere Sublimiten als unbenannte, verlangen dafür aber eine Offenlegung von Umsatzanteilen und Ersatzmöglichkeiten. Rein finanziell oder insolvenzbedingte Lieferausfälle sind regelmässig ausgeschlossen, ebenso Schäden, die über mehrere Vertragsstufen (Tier 2 und weiter) hinaus entstehen, sofern keine gesonderte Erweiterung vereinbart ist.
Verhandlung und Praxis
Ein belastbares Lieferketten-Mapping ist Voraussetzung für eine sachgerechte Limitensetzung: Versicherer verlangen zunehmend Transparenz über Umsatzanteile je Lieferant/Abnehmer, Einzelquellenabhängigkeiten und realistische Ersatzbeschaffungszeiten. Bei global konzentrierten Branchen (Halbleiter, Pharma-Wirkstoffe, Automobilzulieferer) wird die Sublimite häufig zum eigentlichen Engpass der Deckung, weshalb die Ausweitung auf Tier-2-Lieferanten ein wiederkehrendes Verhandlungsthema ist.