Klausel

Notice-of-Loss-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Notice-of-Loss-Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, dem Versicherer einen möglichen Schaden unverzüglich oder innerhalb einer festgelegten Frist anzuzeigen, damit dieser Untersuchung und Regulierung rechtzeitig steuern kann.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Die Notice-of-Loss-Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, dem Versicherer einen Schaden oder ein Ereignis, das zu einem Schaden führen könnte, unverzüglich oder innerhalb einer im Wortlaut genannten Frist mitzuteilen. Damit erhält der Versicherer die Möglichkeit, frühzeitig eigene Ermittlungen einzuleiten, Beweise zu sichern und die Schadenhöhe zu begrenzen, statt erst nach Abschluss der Regulierung durch den Versicherungsnehmer informiert zu werden.

Wirkung und Grenzen

Die Rechtsfolgen einer verspäteten Anzeige unterscheiden sich je nach Wording und anwendbarem Recht: Manche Klauseln verlangen lediglich, dass der Versicherer durch die Verspätung tatsächlich benachteiligt wurde, damit ihm eine Kürzung oder Ablehnung zusteht, während strengere Fassungen die Anzeige als Bedingung («condition precedent») ausgestalten und bereits eine formale Fristversäumnis genügen lassen. In internationalen Programmen ist zusätzlich zu klären, ob die Anzeigepflicht gegenüber dem lokalen Versicherer, dem Programmführer oder beiden gleichzeitig besteht.

Verhandlung und Praxis

Versicherungsnehmer mit komplexen, mehrstufigen Meldewegen sollten interne Prozesse etablieren, die sicherstellen, dass ein Schadenfall unabhängig davon, wo im Konzern er entdeckt wird, rechtzeitig an die zuständige Stelle gelangt. Bei Verhandlung des Wordings ist eine Kürzungs- statt einer Ausschlussfolge bei verspäteter, aber folgenloser Anzeige regelmässig vorzugswürdig.