Differenzdeckung (DIC/DIL)
Die DIC/DIL-Klausel erweitert im Rahmen eines Controlled Master Program eine bestehende lokale Police um die weitergehenden Bedingungen (DIC) oder höheren Limiten (DIL) der Masterpolice, sofern die lokale Police einen Schaden nicht oder nicht vollständig deckt.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
In einem Controlled Master Program bestehen neben der Masterpolice lokal admittierte Policen, deren Bedingungen und Limiten von Land zu Land abweichen. Die DIC/DIL-Klausel gleicht diese Abweichungen aus: Reagiert die lokale Police auf einen Schaden nicht, weil sie das Ereignis nicht deckt (Difference in Conditions), springt die weitere Deckung der Masterpolice ein; sind die lokalen Limiten ausgeschöpft, stellt die Masterpolice zusätzliche Limiten zur Verfügung (Difference in Limits).
Wirkung und Grenzen
Die Klausel setzt zwingend voraus, dass überhaupt eine lokale Police besteht – in Ländern ohne zulässige Non-Admitted-Deckung und ohne lokale Police kann sie nicht greifen; dafür sind FINC-Klauseln vorgesehen. Auch wo eine lokale Police vorhanden ist, können lokale Vorschriften die Auszahlung unter der DIC/DIL-Klausel verzögern oder einschränken, etwa wenn Zahlungen aus dem Ausland genehmigungspflichtig sind.
Verhandlung und Praxis
Bei der Programmgestaltung ist zu klären, ob die DIC/DIL-Klausel automatisch bei jedem Schaden greift oder ob sie eine gesonderte Meldung und Prüfung voraussetzt, und wie sie mit einem in Deutschland und der Schweiz vertraut bekannten Konzept der Bedingungsdifferenzdeckung zusammenwirkt. Wichtig ist zudem die Abstimmung mit den beteiligten lokalen Versicherern, da die Masterpolice nur reagieren kann, wenn ihr die relevanten Schadeninformationen aus dem betroffenen Land zeitnah vorliegen.