Two-Risk Warranty
Die Two-Risk Warranty verlangt, dass ein unter einem Per-Risk-Exzedentenvertrag gemeldeter Schaden mindestens zwei unabhängige Risiken oder Policen betrifft, damit die Deckung greift.
- Art der Klausel
- Garantie/Zusicherung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Zweck
Per-Risk-Exzedentenverträge sind darauf ausgelegt, den Zedenten gegen den Grossschaden an einem einzelnen Risiko abzusichern, nicht als verdeckte proportionale Deckung für gewöhnliche Einzelschäden zu dienen. Die Two-Risk Warranty stellt sicher, dass die Deckung nur greift, wenn tatsächlich mindestens zwei unabhängige Risiken vom selben Schadenereignis betroffen sind – etwa bei einem Grossbrand, der auf ein Nachbarrisiko übergreift.
Wirkung und Grenzen
Ist nur ein einzelnes Risiko betroffen, bleibt der Schaden vollständig beim Zedenten, selbst wenn er die vereinbarte Priorität übersteigt. Die Warranty grenzt damit den Per-Risk-Exzedenten klar vom Einzelrisikogeschäft ab und verhindert eine Zweckentfremdung der Deckung für Schäden, die eigentlich in die proportionale Rückversicherung oder den Selbstbehalt des Zedenten fallen.
Verhandlung und Praxis
Zentraler Streitpunkt ist die Definition von «unabhängigem Risiko» – etwa ob verschiedene Gebäude desselben Versicherungsnehmers oder verschiedene Versicherungsnehmer gemeint sind. Eine präzise Definition im Vertrag reduziert das Risiko von Auslegungsstreitigkeiten nach einem Grossschaden.