Klausel

Zwischenprodukt-Ausfallklausel (ICOW/AICOW)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die ICOW/AICOW-Klausel regelt, in welchem Umfang zusätzliche Kosten zur Vermeidung oder Verminderung eines Umsatzausfalls nach einem versicherten Sachschaden im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt werden.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Increased Cost of Working (ICOW) deckt zusätzliche Ausgaben, die der Versicherungsnehmer nach einem versicherten Sachschaden aufwendet, um einen Umsatzrückgang zu vermeiden oder zu verringern – etwa Anmietung von Ersatzräumen, Überstunden oder Fremdvergabe von Produktion. Additional Increased Cost of Working (AICOW) ist eine optionale Erweiterung für Mehrkosten, die diese Prüfung nicht bestehen, aber wirtschaftlich sinnvoll sind, meist begrenzt durch eine gesonderte Sublimite.

Wirkung und Grenzen

ICOW unterliegt klassischerweise dem sogenannten “wirtschaftlichen Test”: Die Mehrkosten sind nur bis zur Höhe des dadurch vermiedenen Bruttogewinnverlusts ersetzt – wird mehr ausgegeben, als dadurch an Verlust vermieden wird, trägt der Versicherungsnehmer die Differenz. Zusätzlich gilt meist ein “Zweckbindungstest”: Die Ausgabe muss allein der Verminderung des Umsatzausfalls dienen, nicht der allgemeinen Geschäftsoptimierung. AICOW hebt den wirtschaftlichen Test innerhalb der vereinbarten Sublimite auf und erlaubt damit Ausgaben, die zwar unternehmerisch sinnvoll, rein rechnerisch aber nicht “wirtschaftlich” sind – etwa der Erhalt eines strategisch wichtigen Grosskunden.

Verhandlung und Praxis

In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen ICOW-fähigen und nicht ICOW-fähigen Massnahmen häufig Streitpunkt bei der Schadenregulierung; eine zeitnahe, dokumentierte Kosten-Nutzen-Abwägung vor Auszahlung der Mehrkosten erleichtert den Nachweis. Für Unternehmen mit strategisch bedeutsamen Kunden oder Lieferanten, deren Verlust sich nicht allein rechnerisch abbilden lässt, ist die Vereinbarung einer AICOW-Sublimite ein wichtiges Verhandlungsziel bei der Programmgestaltung.