Klausel

Ultimate-Net-Loss-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Ultimate-Net-Loss-Klausel definiert, welche Beträge – Hauptschaden, Schadenkosten und Rückflüsse aus anderen Deckungen – bei der Berechnung des unter einem Rückversicherungsvertrag anrechenbaren Nettoschadens berücksichtigt werden.

Art der Klausel
Definition
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Damit Zedent und Rückversicherer denselben Betrag als massgeblichen Schaden ansetzen, definiert die Klausel den Begriff «Ultimate Net Loss» abschliessend: den vom Zedenten tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Schadenbetrag einschliesslich zurechenbarer Schadenregulierungskosten, vermindert um sämtliche Rückflüsse aus Rückgriff, Salvage oder anderer, vorrangiger Rückversicherung.

Wirkung und Grenzen

Die genaue Definition entscheidet, ob und wie weit Anwalts-, Sachverständigen- und interne Bearbeitungskosten in die anrechenbare Schadenhöhe einfliessen, und in welcher Reihenfolge andere Deckungen (Selbstbehalt, andere Rückversicherungsschichten) vor dem betrachteten Vertrag zu berücksichtigen sind. Fehlt eine präzise Definition, entstehen bei mehrschichtigen Programmen regelmässig Abrechnungsstreitigkeiten.

Verhandlung und Praxis

Ob externe und interne Schadenbearbeitungskosten (Loss Adjustment Expenses) vollständig, anteilig oder gar nicht eingeschlossen werden, ist ein zentraler Verhandlungspunkt und beeinflusst die effektive Deckungshöhe erheblich.