Zugangsverweigerung (Denial of Access)
Die Denial-of-Access-Klausel erweitert die Betriebsunterbrechungsversicherung auf Ertragsausfälle, die entstehen, wenn der Zugang zum eigenen, unbeschädigten Betrieb durch einen versicherten Schaden in der Nachbarschaft verhindert oder erheblich erschwert wird.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Die Standard-Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen Sachschaden am eigenen Standort voraus. Die Denial-of-Access-Klausel schliesst eine praxisrelevante Lücke: Sie erweitert die Deckung auf Fälle, in denen ein versicherter Sachschaden in der Nachbarschaft des eigenen Betriebs – nicht am Betrieb selbst – dazu führt, dass Kunden, Mitarbeitende oder Lieferungen den unbeschädigten Standort nicht mehr oder nur erschwert erreichen können. Typische Auslöser sind ein Brand im Nachbargebäude, eine behördlich verhängte Sperrung nach einem Unfall oder ein Polizeieinsatz infolge einer Bedrohungslage.
Wirkung und Grenzen
Der Name der Klausel ist irreführend: Die meisten Wordings verlangen keine vollständige Zugangsverweigerung, sondern genügen sich mit einer Behinderung oder Einschränkung des Betriebs am eigenen Standort. Voraussetzung bleibt jedoch stets ein tatsächlicher, versicherter Sachschaden – nicht jede behördliche Anordnung oder allgemeine Vorsichtsmassnahme reicht aus. Deckungsstreitigkeiten drehen sich regelmässig um die Kausalität zwischen dem Drittschaden und der behördlichen Anordnung sowie um den geografischen Radius, innerhalb dessen ein Schaden als “in der Nähe” gilt. Ein zeitlicher Selbstbehalt von häufig 24 bis 72 Stunden filtert kurze Störungen aus.
Verhandlung und Praxis
Bei der Verhandlung sind der Umfang des räumlichen Radius, die Formulierung von “Behinderung” versus “vollständiger Verweigerung” und die Sublimite zentrale Stellschrauben. Unternehmen mit hoher Kundenfrequenz an einem Standort (Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsorte) sollten besonderes Gewicht auf eine weite Definition legen, da Gerichtsentscheidungen aus dem angelsächsischen Raum zeigen, dass eng gefasste Klauseln im Streitfall regelmässig zulasten der Versicherten ausgelegt werden.