Umbau- und Reparaturklausel (Alterations and Repairs)
Die Alterations-and-Repairs-Klausel stellt klar, dass laufende Umbau-, Instandsetzungs- oder Erweiterungsarbeiten am versicherten Gebäude den Versicherungsschutz nicht automatisch beeinträchtigen, solange bestimmte Grenzen (z. B. Bausumme, Bauweise) eingehalten werden.
- Art der Klausel
- Obliegenheit/Bedingung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Sachversicherungsbedingungen enthalten häufig Einschränkungen oder Anzeigepflichten für Umbauten, Reparaturen oder Erweiterungen an versicherten Gebäuden, da solche Arbeiten das Risiko (z. B. Brand- oder Wassergefahr) erhöhen können. Die Alterations-and-Repairs-Klausel schafft hierfür einen Rahmen, innerhalb dessen übliche Bau- und Instandsetzungsarbeiten ohne gesonderte Anzeige oder Zustimmung des Versicherers durchgeführt werden dürfen, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.
Wirkung und Grenzen
Die Klausel erlaubt Umbau-, Anbau- und Reparaturarbeiten regelmässig bis zu einer im Wording festgelegten Bausummenobergrenze pro Projekt oder Jahr, sofern die Arbeiten mit standardüblichen, nicht brennbaren oder feuerresistenten Baumaterialien und -methoden erfolgen und keine Sprengungen, Abbruch tragender Elemente oder vergleichbare Eingriffe beinhalten. Überschreiten die Arbeiten diese Grenzen, ist häufig eine vorherige Anzeige oder sogar eine gesonderte Bauleistungsversicherung erforderlich; andernfalls kann der Versicherungsschutz für den betroffenen Bereich eingeschränkt sein.
Verhandlung und Praxis
Bei der Verhandlung sollte insbesondere die Bausummenobergrenze an die tatsächliche Instandhaltungs- und Investitionspraxis des Versicherungsnehmers angepasst werden, da Standardgrenzen oft zu niedrig für grössere Immobilienportfolios sind. Ebenso empfiehlt sich eine klare Abgrenzung zur Bauleistungsversicherung (Contractors’ All Risks), damit bei grösseren Neubauprojekten keine Deckungslücke zwischen den beiden Policen entsteht.