Deckung

Betriebsunterbrechungsversicherung (BU)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn ein versicherter Sachschaden den Geschäftsbetrieb unterbricht.

Vergleichsprofil

Trigger
Occurrence (Schadenereignis)
Versichertes Interesse
Der versicherte Betriebsgewinn und die fortlaufenden fixen Kosten nach einem versicherten Sachschaden, der den Geschäftsbetrieb unterbricht.
Bemessungsgrundlage
Versicherter Betriebsgewinn / Jahresumsatz, Haftzeit, Branchen- und Unterbrechungsempfindlichkeit, Qualität des zugrunde liegenden Sachrisikos
Typische Limiten
Versicherungssumme auf Basis des über die Haftzeit projizierten Jahresbetriebsgewinns, üblich sind 12 bis 36 Monate je nach Wiederherstellungskomplexität.
Typische Selbstbehalte
Zeitlicher Selbstbehalt (Wartefrist) von einigen Tagen, abgestimmt auf den ereignisbezogenen Selbstbehalt der zugrunde liegenden Sachpolice.
Zielsegmente
KMU, Industrie, Internationale Programme

Versicherte Ereignisse

  • Feuer und Explosion am Versicherungsort
  • Elementarschäden (Sturm, Hochwasser, Erdbeben, soweit versichert)
  • Maschinenausfall (soweit eingeschlossen)
  • Leitungswasserschäden
  • Anprall, Kollision und einbruchbedingte Schäden

Kernausschlüsse

  • Schäden ohne zugrunde liegenden versicherten Sachschaden
  • Zugangsverhinderung ohne Sachschaden (ausser speziell eingeschlossen)
  • Pandemie- und Epidemieschäden (ausser speziell eingeschlossen)
  • Schäden nach Ablauf der Haftzeit
  • Krieg und Kernenergie

Deckungsumfang

Versichert ist der Unterbrechungsschaden infolge eines gedeckten Sachschadens: entgehender Betriebsgewinn plus fortlaufende feste Kosten (inklusive Löhne), zuzüglich Schadenminderungskosten wie Ausweichproduktion oder Expressfrachten. Massgeblich ist die vereinbarte Haftzeit – der Zeitraum, für den der Ausfall maximal ersetzt wird.

Kritische Parameter

Die Haftzeit muss realistische Wiederherstellungs- und Wiederanlaufzeiten abdecken (bei Spezialmaschinen und Lieferengpässen oft 18 bis 36 Monate). Die BU-Summe basiert auf dem versicherten Deckungsbeitrag; Wachstums- und Saisonalitätseffekte sind einzurechnen. Zeitliche Selbstbehalte (Wartefristen) filtern Bagatellunterbrüche.

Schnittstellen

Rückwirkungsschäden aus Ereignissen bei Lieferanten oder Abnehmern deckt die CBI-Erweiterung; organisatorische Vorsorge leistet das Business Continuity Management.

Vergleich und Abgrenzung

Die Betriebsunterbrechungsdeckung setzt einen versicherten Sachschaden am eigenen Standort voraus und bildet in der Regel einen Bestandteil des Sachprogramms, mit dem sie gemeinsam platziert wird. Entsteht die Unterbrechung bei einem Dritten – Lieferant, Abnehmer oder Versorger –, überträgt die CBI-Erweiterung dieselbe Haftzeitlogik auf dieses Rückwirkungsrisiko statt auf das eigene Sachvermögen. Die Maschinen-BU erweitert den Deckungsauslöser analog auf innere mechanische oder elektrische Ausfälle, die in Feuer- und Allgefahren-Bedingungen meist ausgeschlossen sind. Business Continuity Management ist kein Risikotransferprodukt, sondern die organisatorische Vorsorge, welche Haftzeit und Schadenhöhe reduziert, auf denen die BU-Prämie kalkuliert wird.