Betriebsunterbrechungsversicherung (BU)
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn ein versicherter Sachschaden den Geschäftsbetrieb unterbricht.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Occurrence (Schadenereignis)
- Versichertes Interesse
- Der versicherte Betriebsgewinn und die fortlaufenden fixen Kosten nach einem versicherten Sachschaden, der den Geschäftsbetrieb unterbricht.
- Bemessungsgrundlage
- Versicherter Betriebsgewinn / Jahresumsatz, Haftzeit, Branchen- und Unterbrechungsempfindlichkeit, Qualität des zugrunde liegenden Sachrisikos
- Typische Limiten
- Versicherungssumme auf Basis des über die Haftzeit projizierten Jahresbetriebsgewinns, üblich sind 12 bis 36 Monate je nach Wiederherstellungskomplexität.
- Typische Selbstbehalte
- Zeitlicher Selbstbehalt (Wartefrist) von einigen Tagen, abgestimmt auf den ereignisbezogenen Selbstbehalt der zugrunde liegenden Sachpolice.
- Zielsegmente
- KMU, Industrie, Internationale Programme
Versicherte Ereignisse
- Feuer und Explosion am Versicherungsort
- Elementarschäden (Sturm, Hochwasser, Erdbeben, soweit versichert)
- Maschinenausfall (soweit eingeschlossen)
- Leitungswasserschäden
- Anprall, Kollision und einbruchbedingte Schäden
Kernausschlüsse
- Schäden ohne zugrunde liegenden versicherten Sachschaden
- Zugangsverhinderung ohne Sachschaden (ausser speziell eingeschlossen)
- Pandemie- und Epidemieschäden (ausser speziell eingeschlossen)
- Schäden nach Ablauf der Haftzeit
- Krieg und Kernenergie
Deckungsumfang
Versichert ist der Unterbrechungsschaden infolge eines gedeckten Sachschadens: entgehender Betriebsgewinn plus fortlaufende feste Kosten (inklusive Löhne), zuzüglich Schadenminderungskosten wie Ausweichproduktion oder Expressfrachten. Massgeblich ist die vereinbarte Haftzeit – der Zeitraum, für den der Ausfall maximal ersetzt wird.
Kritische Parameter
Die Haftzeit muss realistische Wiederherstellungs- und Wiederanlaufzeiten abdecken (bei Spezialmaschinen und Lieferengpässen oft 18 bis 36 Monate). Die BU-Summe basiert auf dem versicherten Deckungsbeitrag; Wachstums- und Saisonalitätseffekte sind einzurechnen. Zeitliche Selbstbehalte (Wartefristen) filtern Bagatellunterbrüche.
Schnittstellen
Rückwirkungsschäden aus Ereignissen bei Lieferanten oder Abnehmern deckt die CBI-Erweiterung; organisatorische Vorsorge leistet das Business Continuity Management.
Vergleich und Abgrenzung
Die Betriebsunterbrechungsdeckung setzt einen versicherten Sachschaden am eigenen Standort voraus und bildet in der Regel einen Bestandteil des Sachprogramms, mit dem sie gemeinsam platziert wird. Entsteht die Unterbrechung bei einem Dritten – Lieferant, Abnehmer oder Versorger –, überträgt die CBI-Erweiterung dieselbe Haftzeitlogik auf dieses Rückwirkungsrisiko statt auf das eigene Sachvermögen. Die Maschinen-BU erweitert den Deckungsauslöser analog auf innere mechanische oder elektrische Ausfälle, die in Feuer- und Allgefahren-Bedingungen meist ausgeschlossen sind. Business Continuity Management ist kein Risikotransferprodukt, sondern die organisatorische Vorsorge, welche Haftzeit und Schadenhöhe reduziert, auf denen die BU-Prämie kalkuliert wird.