Deckung

Photovoltaikversicherung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Photovoltaikversicherung deckt Sachschäden an Photovoltaikanlagen sowie den daraus resultierenden Ertragsausfall und ergänzt häufig eine eigenständige Haftpflichtdeckung für den Anlagenbetrieb.

Vergleichsprofil

Trigger
Allgefahren
Versichertes Interesse
Sachschäden an Komponenten der Photovoltaikanlage (Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Verkabelung) sowie der daraus resultierende Ertragsausfall aus der Einspeisung.
Bemessungsgrundlage
Installierte Leistung (kWp) / Versicherungssumme, Anlagenalter und Technologie, Aufdach- versus Freiflächenanlage, Einspeisevergütung oder erwarteter Ertrag
Typische Limiten
Versicherungssumme auf Basis des Neuwerts der Anlage, mit separater Sublimite oder Haftzeit für den Ertragsausfall aus der Einspeisung.
Typische Selbstbehalte
Ereignisbezogener Selbstbehalt, meist moderat für private Anlagen und höher für grosse gewerbliche oder Freiflächenanlagen.
Zielsegmente
Private Hauseigentümer, KMU und gewerbliche Dachbetreiber, Investoren erneuerbarer Energien

Versicherte Ereignisse

  • Sturm und Hagel
  • Blitzschlag und Überspannung
  • Diebstahl und Vandalismus
  • Tierverbiss an Kabeln
  • Montagefehler und Installationsmängel

Kernausschlüsse

  • Krieg und Kernenergie
  • Abnutzung und allmähliche Leistungsminderung
  • Über eine Herstellergarantie ersatzfähige Fabrikationsfehler
  • Netzbetreiberseitige Abregelung ohne Sachschaden
  • Folgeschäden ausserhalb der Ertragsausfallerweiterung

Begriff

Die Photovoltaikversicherung deckt Sachschäden an Photovoltaikanlagen – Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Verkabelung – durch Gefahren wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannung, Diebstahl oder Vandalismus ab. Anders als bei einer blossen Einbeziehung in die Gebäudeversicherung berücksichtigt eine eigenständige Photovoltaikpolice regelmässig auch anlagenspezifische Risiken wie Montagefehler, Tierverbiss an Kabeln oder Schäden durch Überspannung aus dem Netz.

Ertragsausfall und Haftpflicht

Neben der reinen Sachdeckung bieten Photovoltaikversicherungen häufig eine Ertragsausfalldeckung, die den finanziellen Verlust durch verminderte oder ausbleibende Stromeinspeisung während der Reparaturdauer ersetzt – vergleichbar der Betriebsunterbrechungsversicherung bei gewerblichen Anlagen. Für den laufenden Betrieb, insbesondere bei gewerblich genutzten oder ins Netz einspeisenden Anlagen, ist zudem eine Betreiberhaftpflichtversicherung relevant, die Schäden Dritter durch Brand, technisches Versagen oder Montagearbeiten abdeckt.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Mit der raschen Verbreitung von Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden ist die Photovoltaikversicherung zu einem eigenständigen, stark wachsenden Deckungsbedarf geworden; Vermittler sollten prüfen, ob eine Anlage bereits über die bestehende Gebäude- oder Betriebsversicherung mitversichert ist oder eine gesonderte Police mit anlagenspezifischem Deckungsumfang und ausreichender Ertragsausfalldeckung erforderlich ist.

Vergleich und Abgrenzung

Die Photovoltaikversicherung kann entweder als Sublimite in eine bestehende Wohngebäude- oder Gewerbepolice eingebunden oder als eigenständige Allgefahrenpolice mit anlagenspezifischen Erweiterungen und eigener Ertragsausfalldeckung abgeschlossen werden; Letzteres ist in der Regel vorzuziehen, sobald der Anlagenwert oder die Einspeiseabhängigkeit erheblich wird. Ihr Ertragsausfallbaustein folgt der Logik der Betriebsunterbrechungsversicherung, bezieht sich jedoch auf Einspeiseerträge statt auf Handelsgewinn. Die Betreiberhaftpflicht für Schäden Dritter aus der Anlage oder deren Betrieb ist im Sachbaustein nicht enthalten und wird üblicherweise als separate Haftpflichterweiterung platziert.