Deckung

Epidemieversicherung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Epidemieversicherung deckt Betriebsunterbrechungsschäden ab, die einem Unternehmen durch behördlich angeordnete Massnahmen infolge einer Epidemie oder Pandemie entstehen.

Vergleichsprofil

Trigger
Benannte Gefahren
Versichertes Interesse
Ertragsausfall und Mehrkosten eines Unternehmens infolge einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung, -einschränkung oder Quarantänemassnahme wegen einer namentlich gelisteten, meldepflichtigen Krankheit.
Bemessungsgrundlage
Gewählte Haftzeit, Umsatz oder Rohertrag, Branche und Standortrisiko, Maximale Tagesentschädigung
Typische Limiten
Ein Sublimit im Verhältnis zur Hauptversicherungssumme der Betriebsunterbrechungsdeckung, kombiniert mit einer maximalen Tagesentschädigung und einer Höchsthaftzeit, häufig zwischen 30 und 90 Tagen.
Typische Selbstbehalte
Eine Wartefrist von wenigen Tagen vor Beginn der Entschädigung sowie ein Selbstbehalt je Schadenfall.
Zielsegmente
KMU, Hotellerie und Veranstaltungen, Detailhandel, Industrie

Versicherte Ereignisse

  • Behördlich angeordnete Schliessung des Versicherungsorts
  • Quarantäne des Betriebs oder von Schlüsselpersonal
  • Behördlich angeordnete Betriebseinschränkung
  • Auftreten eines meldepflichtigen Falls am Versicherungsort
  • Behördliche Zugangssperre oder Absperrung des betroffenen Gebiets

Kernausschlüsse

  • Globale oder von der WHO ausgerufene Pandemien ausserhalb des vereinbarten Sublimits
  • Krankheiten, die nicht auf der namentlichen Liste stehen
  • Schäden ohne konkrete, dokumentierte behördliche Verfügung
  • Schäden aus für den Versicherungsnehmer vorhersehbaren Massnahmen
  • Betriebsunterbrechung infolge eines Cybervorfalls

Begriff

Die Epidemieversicherung deckt den finanziellen Schaden, der einem Unternehmen durch eine behördlich angeordnete Betriebsschliessung, -einschränkung oder Quarantänemassnahme infolge des Auftretens einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers entsteht. Sie ist typischerweise als eigenständige Deckung oder als Erweiterung der Betriebsunterbrechungsversicherung ausgestaltet, da klassische Sachversicherungen üblicherweise einen unmittelbaren Sachschaden als Deckungsvoraussetzung verlangen, der bei Epidemien regelmässig fehlt.

Deckungsumfang und Grenzen

Die Deckung ist meist auf einen abschliessenden Katalog namentlich genannter, meldepflichtiger Krankheiten begrenzt und sieht regelmässig eine Höchstentschädigungsdauer und -summe sowie einen Sublimit gegenüber der Hauptdeckung vor. Grossflächige, weltweite Pandemien werden von vielen traditionellen Epidemiedeckungen aufgrund des damit verbundenen systemischen Kumulrisikos ausdrücklich ausgeschlossen oder nur stark limitiert versichert.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Die COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung, aber auch die Grenzen bestehender Epidemieversicherungsprodukte deutlich aufgezeigt; seither wird verstärkt an parametrischen und staatlich gestützten Lösungen zur Abdeckung von Pandemierisiken gearbeitet, da das systemische Kumulrisiko die Kapazität des privaten Rückversicherungsmarkts regelmässig übersteigt.

Vergleich und Abgrenzung

Die Epidemieversicherung ist als enge, auf benannte Gefahren beschränkte Erweiterung der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung zu verstehen: Sie schliesst die spezifische Lücke, die herkömmliche Sach- und Betriebsunterbrechungspolicen offenlassen, da diese normalerweise einen unmittelbaren Sachschaden als Auslöser voraussetzen und daher bei schadensfreien Schliessungen infolge einer Epidemie nicht greifen. Sie ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, sondern wird ergänzend dazu abgeschlossen, folgt derselben Haftzeitlogik, unterliegt jedoch einer eigenen, abschliessenden Krankheitsliste, eigenen Sublimiten und – entscheidend – Ausschlüssen für grossflächige, systemische Pandemieereignisse, die die Kapazität des privaten Marktes übersteigen.