Betriebsunterbrechung durch Rückwirkungsschäden
Die Betriebsunterbrechung durch Rückwirkungsschäden deckt Ertragsausfälle, die entstehen, wenn ein Sachschaden bei einem Zulieferer oder Abnehmer den Betrieb des Versicherungsnehmers beeinträchtigt.
Begriff
Die Betriebsunterbrechung durch Rückwirkungsschäden erweitert die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung um Ertragsausfälle, die dem Versicherungsnehmer entstehen, wenn ein versicherter Sachschaden nicht in seinem eigenen Betrieb, sondern bei einem wichtigen Zulieferer, Abnehmer oder sonstigen Vertragspartner eintritt und dadurch den eigenen Geschäftsbetrieb beeinträchtigt.
Bedeutung für Lieferketten
Angesichts globaler, häufig eng verzahnter Lieferketten hat die Deckung von Rückwirkungsschäden erheblich an Bedeutung gewonnen, da bereits ein lokal begrenzter Sachschaden bei einem einzelnen Schlüssellieferanten weltweit Produktionsausfälle nach sich ziehen kann.
Deckungsumfang und Einschränkungen
Versicherer benennen im Rahmen dieser Deckung häufig konkret die versicherten Zulieferer oder Abnehmer (namentliche Benennung) oder beschränken die Deckung auf Ereignisse innerhalb eines bestimmten Radius oder einer bestimmten Lieferkettenstufe, um die Kumulrisiken für den Versicherer kalkulierbar zu halten.