Risk Engineering

Hotels und Beherbergungsbetriebe – Risiken und Schadenverhütung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Beherbergungsbetriebe beherbergen ortsunkundige Gäste, die im Ereignisfall auf klar gekennzeichnete Fluchtwege und eine funktionierende Alarmierung angewiesen sind, was besondere Anforderungen an Brandschutz und Notfallorganisation stellt.

Risikotreiber

Gäste eines Beherbergungsbetriebs kennen weder Gebäudelayout noch Fluchtwege und schlafen einen erheblichen Teil ihres Aufenthalts, wodurch sie im Brandfall auf eine funktionierende akustische Alarmierung und eindeutig gekennzeichnete, unverstellte Fluchtwege angewiesen sind. Die Kombination aus Gästezimmern, gastronomischen Küchenbereichen mit offener Flamme oder Fritteusen und häufig historischer oder heterogener Bausubstanz erhöht das Brandrisiko zusätzlich gegenüber vergleichbaren Bürogebäuden.

Schutzmassnahmen

Zentrale Massnahmen sind eine durchgehende Brandmeldeanlage mit Zimmerrauchmeldern und akustischer Alarmierung, eine ausreichende Anzahl unabhängiger, brandschutztechnisch abgetrennter Fluchttreppenhäuser, eine funktionsfähige Sicherheitsbeleuchtung sowie ein benannter Sicherheitsbeauftragter, der regelmässige Kontrollen und Personalschulungen durchführt. Küchenbereiche erfordern zusätzlich eigenständige Fettbrandlöschanlagen und eine strikte Trennung von Gäste- und Betriebsbereichen.

Versicherungsrelevanz

Neben dem Sachschaden ist bei Beherbergungsbetrieben das Haftungsrisiko gegenüber Gästen bei unzureichender Fluchtwegorganisation oder ausgefallener Alarmierung von zentraler Bedeutung, da Personenschäden in solchen Fällen erhebliche Haftpflichtansprüche auslösen können. Versicherer verlangen bei der Risikobesichtigung regelmässig den Nachweis eines aktuellen Brandschutzkonzepts sowie den bestellten Sicherheitsbeauftragten mit dokumentierten Kontrollen.

Normen und Regelwerke

  • VdS 2082: Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Richtlinien für die Planung und den Betrieb