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Vertragsgestaltung

Von Experten geprüft 3 Begriffe Aktualisiert: 2026-08-31

Vertragsgestaltung: 3 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.

Selbstbehalt

Synonyme: Franchise, Eigenbehalt

Der Selbstbehalt ist der vertraglich vereinbarte Teil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt, bevor die Versicherungsleistung einsetzt.

Funktion und Zweck

Der Selbstbehalt steuert die Risikoteilung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Er reduziert die Prämie, filtert Frequenzschäden aus der Deckung und setzt Anreize zur Schadenverhütung, weil das Unternehmen an jedem Schaden wirtschaftlich beteiligt bleibt.

Ausgestaltungen

Üblich sind feste Selbstbehalte pro Ereignis, prozentuale Selbstbehalte (etwa bei Naturgefahren), Jahres-Aggregate mit Obergrenze sowie Wartefristen als zeitlicher Selbstbehalt in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Wahl hängt von Risikotragfähigkeit, Schadenerfahrung und Prämieneffekt ab.

Praxishinweis

Bei internationalen Programmen ist auf konsistente Selbstbehaltsstrukturen über alle Länderpolicen zu achten; unkoordinierte lokale Selbstbehalte können zu ungewollten Deckungslücken oder Doppelbelastungen führen.

Versicherungssumme

Synonyme: Deckungssumme, Sum Insured

Die Versicherungssumme ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Schadenfall leistet, und zugleich Grundlage der Prämienberechnung.

Festlegung

In der Sachversicherung soll die Versicherungssumme dem Wiederherstellungs- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert entsprechen (Neuwertversicherung). Basis sind aktuelle Wertermittlungen, Indexierungen und vollständige Standortmeldungen.

Unterversicherung

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen (Proportionalitätsregel). Abhilfe schaffen Wertzuschlagsklauseln, Stichtagsvereinbarungen oder der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung.

Verhältnis zu Limiten

Neben der Versicherungssumme begrenzen Erstrisiko-Summen und Sublimiten (etwa für Naturgefahren oder Aufräumkosten) einzelne Deckungsbausteine. Ein konsistentes Limit-Konzept gehört zu den Kernaufgaben der Programmgestaltung.

Gesetzliche Grundlage: CH: Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

Zahlungsweise

Synonyme: Prämienzahlungsweise

Die Zahlungsweise ist der vertraglich vereinbarte Rhythmus, in dem wiederkehrende Versicherungsprämien zu entrichten sind – üblicherweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Begriff

Die Zahlungsweise legt fest, in welchem Rhythmus der Versicherungsnehmer die Prämie entrichtet. Sie betrifft in erster Linie die Prämienzahlung, kann aber auch für wiederkehrende Leistungen des Versicherers – etwa Rentenzahlungen – von Bedeutung sein.

Varianten und Zuschläge

Üblich ist die Unterscheidung zwischen jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Zahlungsweise. Bei unterjährigen Zahlungsweisen erhebt der Versicherer häufig einen Ratenzahlungszuschlag, um die entgangenen Zinsen auszugleichen, die bei einer im Voraus kalkulierten Jahresprämie sonst dem Versicherer zufliessen würden.

Praxisrelevanz

Für Firmenkunden mit mehreren Policen kann eine einheitliche, auf den Cashflow abgestimmte Zahlungsweise die Liquiditätsplanung erleichtern. Bei internationalen Programmen ist zudem auf eine konsistente Zahlungsweise über die beteiligten Landesgesellschaften zu achten, um Abstimmungsaufwand zu reduzieren.