Rückwirkungsschäden (CBI)
Die CBI-Deckung (Contingent Business Interruption) versichert Unterbrechungsschäden, die durch Sachschäden bei Dritten – insbesondere Lieferanten, Abnehmern oder Versorgern – ausgelöst werden.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Occurrence (Schadenereignis)
- Versichertes Interesse
- Der Ertragsausfall und die fortlaufenden Kosten des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens bei einem benannten oder unbenannten Dritten (Lieferant, Abnehmer oder Versorger) statt am eigenen Standort.
- Bemessungsgrundlage
- Anzahl und Kritikalität benannter Lieferanten/Abnehmer, Konzentration der Lieferkette und Einzelquellenabhängigkeit, Sublimitenstruktur (benannt versus unbenannt), Zugrunde liegende BU-Summe und Haftzeit
- Typische Limiten
- Sublimiten je benanntem Dritten oder Pauschalsublimiten für unbenannte Risiken, üblicherweise deutlich unter der primären BU-Summe.
- Typische Selbstbehalte
- Zeitlicher Selbstbehalt abgestimmt auf die Wartefrist der zugrunde liegenden Betriebsunterbrechungspolice.
- Zielsegmente
- Industrie, Internationale Programme, Automobil- und Technologie-Lieferketten
Versicherte Ereignisse
- Feuer und Explosion beim Lieferanten oder Abnehmer
- Elementarschäden am Standort eines Dritten
- Zugangsverhinderung zum Standort eines Lieferanten oder Abnehmers
- Unterbrechung der Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekom)
- Maschinenausfall bei einem Schlüssellieferanten (soweit eingeschlossen)
Kernausschlüsse
- Schäden bei Dritten durch am dortigen Standort nicht gedeckte Gefahren
- Finanziell oder insolvenzbedingte Lieferausfälle
- Schäden bei unbenannten Lieferanten über die Pauschalsublimite hinaus
- Krieg und Kernenergie
- Pandemie- und Epidemieschäden (ausser speziell eingeschlossen)
Deckungsprinzip
Der eigene Betrieb ist unbeschädigt – aber ein Sachschaden bei einem Zulieferer, Abnehmer oder Versorger unterbricht die Wertschöpfungskette. CBI deckt den daraus entstehenden Ertragsausfall, üblicherweise mit Sublimiten und beschränkt auf gedeckte Gefahren beim Dritten.
Varianten
Benannte Lieferanten/Abnehmer (höhere Limiten, dafür Offenlegung und Prüfung) versus unbenannte Deckung (tiefe Pauschalsublimiten). Erweiterungen umfassen Zulieferer weiterer Stufen (Tier 2+), Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Telekom) und Zugangsverhinderung (Denial of Access).
Praxishinweis
Globalisierte, konzentrierte Lieferketten (Halbleiter, Pharma-Wirkstoffe) machen CBI-Limiten oft zum Engpass. Ein belastbares Lieferketten-Mapping ist Voraussetzung für sinnvolle Limitensetzung und wird von Versicherern zunehmend verlangt.
Vergleich und Abgrenzung
Die CBI-Deckung ist eine Erweiterung der Betriebsunterbrechungsversicherung und kein Ersatz dafür: Sie greift, wenn der unterbrechungsauslösende Sachschaden bei einem Lieferanten, Abnehmer oder Versorger statt am eigenen Standort eintritt. Da die Risikoqualität eines Dritten für den Versicherer schwerer direkt einschätzbar ist, wird die Kapazität meist in engeren Sublimiten gewährt als die primäre BU-Summe, und Erweiterungen für benannte Lieferanten setzen eine Offenlegung der Lieferkette voraus. Selbst wenn der betroffene Dritte über eine eigene Sach- oder Betriebsunterbrechungsversicherung verfügt, bleibt CBI notwendig, da Deckungsauslöser und Haftzeit von jeder Vertragspartei unabhängig festgelegt werden.