Maschinenversicherung (Machinery Insurance)
Die Maschinenversicherung deckt unvorhergesehene, plötzlich eintretende Schäden an betriebsbereiten Maschinen und technischen Anlagen, die durch innere Betriebsstörungen oder Bedienungsfehler verursacht werden.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Allgefahren
- Versichertes Interesse
- Die betriebsbereiten Maschinen, maschinellen Anlagen und technischen Einrichtungen des Versicherungsnehmers während des laufenden Betriebs, nach erfolgter Inbetriebnahme.
- Bemessungsgrundlage
- Wiederbeschaffungswert der versicherten Maschinen, Maschinentyp, Alter und Technologie, Wartungs- und Zustandsüberwachungsstandard, Schadenverlauf
- Typische Limiten
- Versicherungssumme auf Basis des Neuwerts je Maschine oder Anlage, oft mit Sublimiten für einzelne hochwertige Einheiten.
- Typische Selbstbehalte
- Ereignisbezogener Selbstbehalt, generell abgestuft nach Maschinenwert und Kritikalität, höher für rotierende Anlagen und Druckbehälter.
- Zielsegmente
- Industrie, Fertigungs- und Prozessanlagen, Energie und Versorgung
Versicherte Ereignisse
- Material- und Gussfehler
- Konstruktions- und Ausführungsfehler
- Bedienungs- und Handhabungsfehler
- Kurzschluss und elektrische Störungen
- Fliehkraft- und mechanische Bruchschäden
Kernausschlüsse
- Krieg und Kernenergie
- Feuer, Blitzschlag und Explosion (Deckung über die Sachversicherung)
- Abnutzung, Korrosion und allmähliche Verschlechterung
- Über eine Hersteller- oder Lieferantengarantie ersatzfähige Schäden
- Folgeschäden ausserhalb von Betriebsunterbrechungserweiterungen
Begriff
Die Maschinenversicherung deckt unvorhergesehene, plötzlich eintretende Sachschäden an betriebsbereiten Maschinen, maschinellen Anlagen und technischen Einrichtungen ab, die während des laufenden Betriebs eintreten. Anders als die klassische Feuerversicherung greift die Maschinenversicherung vor allem bei inneren Betriebsstörungen wie Materialfehlern, Konstruktionsfehlern, Bedienungsfehlern oder Fliehkraftschäden, die nicht auf äussere Elementarereignisse zurückzuführen sind.
Abgrenzung zur Bau- und Montageversicherung
Während die Bau- und Montageversicherung (CAR/EAR) Risiken während der Errichtungs- und Montagephase eines Bauvorhabens abdeckt, beginnt die Maschinenversicherung regelmässig erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme und Abnahme der Anlage und begleitet die Maschine über ihre gesamte Betriebsphase.
Bedeutung für Betriebsunterbrechungsdeckungen
Die Maschinenversicherung wird in der Praxis häufig mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung (Maschinen-BU) kombiniert, da ein Maschinenausfall neben dem reinen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsaufwand regelmässig zu erheblichen Ertragsausfällen durch Produktionsstillstand führt; die technische Risikoprüfung stützt sich dabei massgeblich auf Wartungsstandards und Instandhaltungskonzepte der versicherten Anlagen.
Vergleich und Abgrenzung
Die Maschinenversicherung ist das Pendant zur Sach-Allgefahrenversicherung für innere Ursachen: Diese schliesst Ausfallgefahren wie Material-, Konstruktions- und Bedienungsfehler bei Maschinen meist aus, deckt dafür aber äussere Ereignisse wie Feuer und Elementarschäden. Beide Deckungen ergänzen sich daher, statt sich zu ersetzen, und werden regelmässig gemeinsam platziert, um die Lücke zwischen äusserer und innerer Schadenursache zu schliessen. Die Maschinenversicherung setzt dort an, wo die Bau- und Montageversicherung (CAR/EAR) endet, und übernimmt nach erfolgter Inbetriebnahme und Abnahme der Anlage. In Kombination mit der Maschinen-Betriebsunterbrechung entschädigt sie zudem den daraus resultierenden Produktionsausfall statt nur die Reparaturkosten.