Lagerversicherung (Warehouse Insurance)
Die Lagerversicherung deckt Sach- und teilweise Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit der Ein- und Auslagerung von Waren Dritter in einem Lagerhaus ab, einschliesslich der besonderen Obhutshaftung des Lagerhalters.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Benannte Gefahren
- Versichertes Interesse
- Waren Dritter, die vom Lagerhalter in Obhut genommen werden, und/oder die gesetzliche Obhutshaftung des Lagerhalters für diese Waren.
- Bemessungsgrundlage
- Durchschnittlicher Warenwert / deklarierter Wert, Lagerart (Regalhöhe, Warenklasse), Brandschutzstandard (Sprinkler, Sauerstoffreduktion), Umsatz und Warendurchsatz
- Typische Limiten
- Versicherungssumme auf Erstrisiko- oder Deklarationsbasis entsprechend den Spitzenlagerbeständen, mit Kumullimiten je Lagerstandort.
- Typische Selbstbehalte
- Ereignisbezogener Selbstbehalt, oft höher für Naturkatastrophen- und Diebstahlgefahren an hochwertigen Lagerstandorten.
- Zielsegmente
- Logistikdienstleister und 3PL, Industrie, Handel und Distribution
Versicherte Ereignisse
- Feuer und Explosion
- Elementarschäden (Hochwasser, Sturm)
- Diebstahl und Einbruch
- Wasserschäden (Sprinklerauslösung, Leckage)
- Unsachgemässe Handhabung beim Ein- und Auslagern
Kernausschlüsse
- Krieg und Kernenergie
- Eigenschäden der Ware und allmähliche Verschlechterung
- Fehlmengen ohne Nachweis einer versicherten Gefahr
- Schäden, die über die Transporthaftpflicht des Frachtführers gedeckt sind
- Folgeschäden ausserhalb vereinbarter Erweiterungen
Begriff
Die Lagerversicherung deckt das Risiko von Sachschäden an in einem Lagerhaus eingelagerten Waren Dritter ab, die durch Feuer, Elementarschäden, Diebstahl oder unsachgemässe Handhabung entstehen. Sie ist eng mit der gesetzlichen Obhutshaftung des Lagerhalters verknüpft, der für die sorgfältige Aufbewahrung des ihm anvertrauten Gutes verantwortlich ist.
Deckungsformen
Es wird zwischen der Eigenversicherung des Lagerhalters für sein eigenes Sachanlagevermögen (Gebäude, Regalsysteme) und der Fremdversicherung für die eingelagerten Waren Dritter unterschieden; letztere kann entweder als Sachversicherung im eigenen Namen des Wareneigentümers oder als Haftpflichtversicherung des Lagerhalters für seine Obhutshaftung ausgestaltet sein.
Bedeutung für die Lieferkette
Da moderne Lieferketten zunehmend auf zentrale Logistikzentren und Aussenlagerung angewiesen sind, ist die Lagerversicherung ein wesentliches Bindeglied zwischen Transportversicherung und stationärer Sachversicherung; Kumulrisiken durch die Konzentration hoher Warenwerte an einzelnen Lagerstandorten sind bei der Risikoprüfung besonders zu berücksichtigen.
Vergleich und Abgrenzung
Die Lagerversicherung steht an der Schnittstelle zwischen der Transportversicherung, die mit der Einlagerung endet, und der Sach-Allgefahrenversicherung, die typischerweise das eigene Warenlager des Eigentümers versichert statt fremder, in Obhut genommener Waren. Geht es um das eigene Sachanlagevermögen des Lagerhalters, ist eine Standard-Sach-Allgefahrenpolice die üblichere, breitere Alternative; eine eigenständige Lagerdeckung wird notwendig, sobald das versicherte Interesse auf Waren Dritter und die Obhutshaftung des Lagerhalters übergeht. Sie wird regelmässig durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung des Lagerbetreibers ergänzt, da ein grösserer Lagerschaden neben der Warenvernichtung auch den Warendurchsatz zum Stillstand bringen kann.