Arbeits-Rechtsschutz
Der Arbeits-Rechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche und aussergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Deckungsbausteine und Sparten der Unternehmensversicherung im Überblick.
75 Objekte
Der Arbeits-Rechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche und aussergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Die Arzneimittelhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die Gefährdungshaftung von Arzneimittelherstellern für Personenschäden durch in Verkehr gebrachte Arzneimittel deckt.
Die Assistanceversicherung deckt Notfalldienstleistungen wie Pannenhilfe, Rücktransport oder Organisation medizinischer Betreuung im In- und Ausland ab, statt lediglich eine finanzielle Entschädigung zu leisten.
Die Atomhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Deckung der Gefährdungshaftung von Kernenergieanlagen-Betreibern und wird international über spezialisierte Atompools rückversichert.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Versicherung gegen das Krankheitsrisiko während eines Auslandsaufenthalts ausserhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes.
Die Bauwesen- (CAR) und Montageversicherung (EAR) deckt unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Anlagen und Baustelleneinrichtungen während der Projekt- und Montagephase.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht eines Bauherrn für Personen- und Sachschäden, die Dritten im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehen.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden, die einem Dritten durch einen Berufsfehler eines Angehörigen eines freien Berufs entstehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ausüben kann.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn ein versicherter Sachschaden den Geschäftsbetrieb unterbricht.
Die Cyberversicherung deckt Eigen- und Drittschäden aus Informationssicherheitsverletzungen – etwa Betriebsunterbrechung nach Ransomware, Datenwiederherstellung, Haftpflicht und Krisendienstleistungen.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Organmitglieder und leitende Angestellte vor persönlichen Vermögensschäden aus behaupteten Pflichtverletzungen bei ihrer Organtätigkeit.
Die Drohnenversicherung deckt Haftpflicht- und teilweise Kaskorisiken aus dem Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS/UAV) ab und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Die Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen durch praktisch alle unvorhergesehenen Ereignisse einschliesslich Bedienungsfehler und innerer Betriebsschäden.
EPLI deckt Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber wegen rechtswidriger arbeitsrechtlicher Praktiken wie Diskriminierung, Belästigung oder unrechtmässiger Kündigung.
Die Epidemieversicherung deckt Betriebsunterbrechungsschäden ab, die einem Unternehmen durch behördlich angeordnete Massnahmen infolge einer Epidemie oder Pandemie entstehen.
Die Fahrradversicherung deckt Diebstahl, Vandalismus und Beschädigung von Fahrrädern und E-Bikes ab und ergänzt damit die meist stark limitierte Fahrraddeckung der Hausratversicherung.
Die Flottenversicherung deckt eine Mehrzahl von Kraftfahrzeugen eines Halters unter einem einheitlichen Vertrag mit kollektiver Prämienkalkulation.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung trägt der Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko selbst, da die Ablaufleistung unmittelbar an die Wertentwicklung gewählter Investmentfonds gekoppelt ist.
Die Geschäftsreiseversicherung (Business Travel Accident, BTA, Corporate Travel) ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Jahrespolice, die Mitarbeitende auf Dienstreisen mit Unfallkapital, Heilungskosten im Ausland, medizinischer und sicherheitsbedingter Evakuierung, Rückführung, Gepäck-, Annullierungs- und Assistance-Leistungen absichert – als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die Dienstreiseunfälle im Grundsatz bereits erfasst.
Die Glasversicherung deckt den Bruch von Gebäude- und Mobiliarverglasungen sowie bestimmter Sanitäranlagen gegen praktisch alle Bruchursachen.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn die versicherte Person definierte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten dauerhaft verliert, unabhängig von der Berufsausübung.
Die Gruppenunfallversicherung ist eine von einem Unternehmen, Verein oder Verband als Versicherungsnehmer für einen definierten Personenkreis abgeschlossene Unfallversicherung, die den versicherten Personen bei Unfalltod, Invalidität und weiteren Unfallfolgen Kapital-, Renten- und Kostenleistungen gewährt – wahlweise rund um die Uhr oder beschränkt auf die berufliche Tätigkeit.
Die Gruppenversicherung versichert eine Vielzahl von Personen einer definierten Gruppe unter einem einheitlichen Rahmenvertrag mit vereinfachten Aufnahmebedingungen.
Die Immaterialgüterversicherung deckt Kosten und finanzielle Verluste im Zusammenhang mit der Verletzung oder Durchsetzung von Patent-, Marken- und sonstigen Rechten des geistigen Eigentums ab.
Die Insassenunfallversicherung ist eine ergänzende Kraftfahrtversicherung, die Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeugs unabhängig von der Haftungsfrage bei Unfällen finanziell absichert.
International Private Medical Insurance (IPMI) ist eine private Krankenvollversicherung für Personen, die ausserhalb ihres Heimatlandes leben oder arbeiten, und deckt stationäre und ambulante Behandlungen, medizinische Evakuierung und Rückführung in einem vertraglich definierten geografischen Deckungsbereich – unabhängig vom Sozialversicherungssystem des Gast- oder Heimatlandes.
Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die aus der Ausübung der Jagd entstehen, und ist in vielen Jurisdiktionen Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins.
Die kantonale Gebäudeversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung, die in einem Teil der Schweizer Kantone ein gesetzliches Monopol für die Elementarschadenversicherung von Gebäuden besitzt.
Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einer garantierten Kapitalauszahlung im Erlebensfall und dient damit sowohl der Risikoabsicherung der Hinterbliebenen als auch dem klassischen Sparziel der Altersvorsorge.
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab und wird in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterteilt, die sich im Umfang der versicherten Gefahren unterscheiden.
Die Kautionsversicherung ersetzt für den Versicherungsnehmer eine bar zu leistende Sicherheit, indem der Versicherer als Bürge oder Garant gegenüber einem Dritten (Begünstigten) für die Erfüllung einer Verpflichtung einsteht.
Die Kernenergiehaftpflichtversicherung deckt die verschuldensunabhängige Haftung von Betreibern kerntechnischer Anlagen für nukleare Schäden ab und wird aufgrund der extremen Schadenpotenziale meist über spezialisierte Pools gezeichnet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter abdeckt, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht werden.
Die Kinderinvaliditätsversicherung ist eine Personenversicherung, die bei dauerhafter Invalidität eines Kindes infolge von Unfall oder Krankheit eine Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente zahlt und damit die Lücke schliesst, die private Unfallversicherungen (nur Unfall) und Sozialversicherungen (keine oder geringe Invalidenleistungen für Kinder) offenlassen.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Tagegeld zum Ausgleich des entstehenden Einkommensausfalls, meist nach Ablauf einer Karenzzeit.
Die Krankenversicherung deckt die Kosten medizinischer Behandlung, Vorsorge und teilweise des Verdienstausfalls im Krankheitsfall ab und wird in vielen Ländern als duales System aus gesetzlicher und privater Absicherung organisiert.
Die Kreditversicherung schützt Unternehmen gegen den Forderungsausfall infolge der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit ihrer Kunden aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen.
Die Lagerversicherung deckt Sach- und teilweise Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit der Ein- und Auslagerung von Waren Dritter in einem Lagerhaus ab, einschliesslich der besonderen Obhutshaftung des Lagerhalters.
Die Lebensversicherung ist die Versicherungssparte, die finanzielle Leistungen an den Todesfall, den Erlebensfall oder bestimmte biometrische Ereignisse des Versicherten knüpft und sowohl Risikoschutz als auch Altersvorsorge umfasst.
Die Luftfahrtversicherung deckt Kasko- und Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen ab und wird aufgrund der hohen Einzelrisiken überwiegend im internationalen Spezialversicherungsmarkt gezeichnet.
Die Mankoversicherung deckt Kassenfehlbeträge von Arbeitnehmern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Handhabung von Bargeld, Wertpapieren oder Waren betraut sind, gegenüber ihrem Arbeitgeber ab.
Die Maschinenversicherung deckt unvorhergesehene, plötzlich eintretende Schäden an betriebsbereiten Maschinen und technischen Anlagen, die durch innere Betriebsstörungen oder Bedienungsfehler verursacht werden.
Die Mietausfallversicherung ersetzt dem Eigentümer eines Gebäudes den entgangenen Mietertrag, wenn eine vermietete Immobilie infolge eines versicherten Sachschadens vorübergehend nicht nutzbar ist.
Die Organhaftpflichtversicherung deckt die persönliche gesetzliche Haftung von Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitgliedern für Vermögensschäden, die sie durch eine Pflichtverletzung in Ausübung ihres Amtes verursacht haben.
Die Pflegeversicherung deckt das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und leistet je nach Ausgestaltung Kostenerstattung, Pflegegeld oder eine vereinbarte Tagegeldzahlung.
Die Photovoltaikversicherung deckt Sachschäden an Photovoltaikanlagen sowie den daraus resultierenden Ertragsausfall und ergänzt häufig eine eigenständige Haftpflichtdeckung für den Anlagenbetrieb.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftung einer Privatperson für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie im Rahmen der privaten Lebensführung einem Dritten schuldhaft zufügt.
Die Produkthaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftung eines Herstellers oder Inverkehrbringers für Personen- und Sachschäden, die durch einen Fehler seines Produkts bei einem Dritten entstehen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung des Versicherten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, in den vereinbarten Rechtsschutzbereichen.
Die Reiseversicherung bündelt verschiedene Deckungsbausteine für Risiken im Zusammenhang mit einer Reise, insbesondere Rücktrittskosten, medizinische Notfälle im Ausland, Reisegepäck und Reiseunterbrechung.
Die Rentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die dem Versicherten ab einem vereinbarten Zeitpunkt eine regelmässige lebenslange oder zeitlich befristete Rentenzahlung gewährt.
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person innerhalb einer festen Laufzeit eine vereinbarte Todesfallsumme aus, ohne einen Sparanteil oder Kapitalbildung.
Die Rückdeckungsversicherung ist eine vom Arbeitgeber auf das Leben von Mitarbeitenden abgeschlossene Lebensversicherung, mit der arbeitsrechtliche Pensions- oder Abfertigungszusagen finanziell hinterlegt werden.
Die CBI-Deckung (Contingent Business Interruption) versichert Unterbrechungsschäden, die durch Sachschäden bei Dritten – insbesondere Lieferanten, Abnehmern oder Versorgern – ausgelöst werden.
Die Sach-Allgefahrenversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen aus jeder Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die Schlüsselpersonenversicherung ist eine vom Unternehmen abgeschlossene Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf eine für den Geschäftserfolg unverzichtbare Person, um den finanziellen Schaden bei deren Ausfall abzufedern.
Die Spitalzusatzversicherung ist eine privatrechtliche Zusatzversicherung nach VVG, die über die allgemeine Abteilung der Grundversicherung hinaus die Mehrkosten eines Spitalaufenthalts deckt: schweizweit freie Spitalwahl, Zweibett- (Halbprivat) oder Einbettzimmer (Privat) sowie freie Arztwahl bis zur Chefärztin; Flex-Modelle erlauben die Wahl der Abteilung erst bei Spitaleintritt gegen Kostenbeteiligung.
Die Sportunfallversicherung ist eine auf die Ausübung von Sport zugeschnittene Unfallversicherung, die Sportlerinnen und Sportler, Vereine und Verbände gegen die finanziellen Folgen von Sportunfällen – Tod, dauernde oder vorübergehende Invalidität, Heil- und Bergungskosten – absichert und dabei auch Risikosportarten einschliesst, die in Standardpolicen ausgeschlossen oder gekürzt sind.
Die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung mit vergleichsweise geringer Todesfallsumme, die zur Deckung der Bestattungskosten der versicherten Person bestimmt ist.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatz- ansprüche Dritter, die durch ein von der versicherten Person gehaltenes Tier verursacht werden, insbesondere bei verschuldensunabhängiger Halterhaftung.
Die Tierversicherung deckt Heilungskosten sowie den Zeitwert von Haus- und Nutztieren bei Krankheit, Unfall oder Tod ab.
Die Umbrella-Versicherung stellt zusätzliche Haftpflichtdeckung über die Versicherungssummen mehrerer Grunddeckungen hinaus bereit und kann zugleich als eigenständige Deckung für vom Grundvertrag nicht erfasste Risiken einspringen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Schadenersatz- ansprüche Dritter sowie die Kosten der Sanierung von Umweltschäden, die durch den Betrieb einer versicherten Anlage oder Tätigkeit verursacht werden.
Die Umzugsversicherung deckt Transport- und Bruchschäden am Hausrat und Mobiliar, die während eines Wohnungs- oder Bürowechsels durch das Transportunternehmen oder Dritte verursacht werden.
Die Unfallversicherung leistet bei einem plötzlichen, von aussen auf den Körper einwirkenden Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt, unabhängig vom Ort des Eintritts.
Die UVG-Zusatzversicherung ist eine vom Arbeitgeber nach VVG abgeschlossene Kollektiv-Unfallversicherung, die die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung ergänzt – typischerweise durch Versicherung des Überschusslohns über dem UVG-Höchstbetrag, Aufstockung des Taggelds auf 100 Prozent, Privat- oder Halbprivatabteilung im Spital, Kapitalleistungen bei Invalidität und Tod sowie Verzicht auf Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit.
Die Veranstaltungsausfallversicherung deckt den finanziellen Verlust ab, der einem Veranstalter durch Absage, Abbruch oder Verlegung einer Veranstaltung aus einem versicherten Grund entsteht.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter aus reinen Vermögensschäden, die durch eine fehlerhafte berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurden.
Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter oder sonstiger Vertrauenspersonen entstehen.
Die Wertsachenversicherung deckt Schmuck, Kunstgegenstände, Sammlungen und andere besonders wertvolle bewegliche Gegenstände über die üblichen Sublimiten der Hausratversicherung hinaus.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an Wohngebäuden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere versicherte Gefahren.
Die Yachtversicherung deckt Sach- und Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Eigentum, Betrieb und Nutzung von Sportbooten und Yachten.
Die Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Zahnbehandlungen und Zahnersatz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus abdeckt.