Risikomerkmal

Naturgefahrenzone Erdbeben

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Naturgefahrenzone Erdbeben erfasst die einem Standort durch eine anerkannte Gefahrenkarte zugewiesene Erdbebenintensität bzw. Mikrozonierungsklasse und wird in Sachversicherungsanträgen zur Beurteilung der Erschütterungsgefahr abgefragt.

Kategorie
Standort
Datentyp
Auswahl
Risikotreiber
Schadenhöhe, Schadenhäufigkeit, Kumul
Wirkung auf Underwriting
Prämie, Selbstbehalt, Sublimite, Ausschluss, Ablehnung

Typische Antragsfragen

  • In welcher Erdbeben-Gefahrenzone bzw. Mikrozonierungsklasse liegt der Standort gemäss der massgebenden nationalen Erdbebengefahrenkarte?
  • Besteht am Standort eine Exposition gegenüber sekundären seismischen Effekten wie Bodenverflüssigung, Hangrutschung oder Tsunami?
  • Wurde das Gebäude nach einem modernen Erdbebennormenwerk geplant und erstellt, und ist dies durch einen Ingenieur bestätigt?

Nachweise

  • Auszug aus der nationalen oder regionalen Erdbebengefahrenkarte
  • Geotechnisches Gutachten bzw. Baugrundklassifikation
  • Seismische Beurteilung durch einen Bauingenieur

Warum relevant für das Underwriting

Erdbebenschäden sind selten, können aber katastrophale Ausmasse annehmen, und die Erdbebengefahrenzone eines Standorts bestimmt sowohl die zu erwartende Erschütterungsintensität als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines schadenverursachenden Ereignisses während der Vertragsdauer. Zwei ansonsten identische Gebäude können je nach lokalen Bodenverhältnissen, Verwerfungsnähe und Mikrozonierung ein sehr unterschiedliches Schadenpotenzial aufweisen, weshalb die Gefahrenklasse ein zentraler Input für die Katastrophenmodellierung ist. Underwriter nutzen sie, um den Probable Maximum Loss zu schätzen, das Erdbeben-Kumulrisiko über das Portfolio zu steuern und zu entscheiden, ob spezifische Underwriting-Vorgaben für Erdbeben zur Anwendung kommen.

Erfassung und Nachweise

Antragsformulare fragen für jeden Standort nach der Erdbeben-Gefahrenzone bzw. Mikrozonierungsklasse, die üblicherweise aus einer nationalen oder regionalen Erdbebengefahrenkarte für die exakten Koordinaten abgeleitet wird. Underwriter überprüfen die Selbstauskunft anhand des geotechnischen Gutachtens bzw. der Baugrundklassifikation, sofern vorhanden, und beauftragen bei grösseren oder komplexen Risiken eine seismische Beurteilung durch einen Bauingenieur, die klärt, ob das Gebäude nach einem modernen Erdbebennormenwerk erstellt wurde und ob sekundäre Effekte wie Bodenverflüssigung oder Hangrutschung am Standort relevant sind.

Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen

Standorte in Zonen mit geringer Erdbebengefahr werden in der Regel zu Standardbedingungen bepreist, wobei Erdbeben als benannte Gefahr oder innerhalb einer Allgefahrendeckung eingeschlossen ist. Höhere Gefahrenklassen führen häufig zu separaten Erdbeben-Selbstbehalten oder Sublimiten, expositionsbasierten Prämienzuschlägen und Kumulkontrollen auf Portfolioebene; in den am stärksten exponierten Zonen oder bei Bauten, die keinem modernen Erdbebenstandard entsprechen, können Versicherer die Gefahr ausschliessen oder die Deckung ablehnen.

Massnahmen

Bei erheblicher Erdbebenexposition empfehlen Versicherer und Risk Engineers üblicherweise eine bauliche Erdbebenertüchtigung, die Verankerung bzw. Absicherung kritischer Anlagen und Regalsysteme sowie einen Notfall- und Inspektionsplan für die Zeit nach einem Erdbeben, zusätzlich zum Verzicht auf die Lagerung gefährlicher Stoffe in besonders erschütterungsanfälligen Bereichen.

Normen und Regelwerke

  • ISO 31000:2018 – Risk management, Guidelines
  • IEC/ISO 31010:2019 – Risk assessment techniques