Spitäler und Pflegeheime – Risiken und Schadenverhütung
Spitäler und Pflegeheime beherbergen dauerhaft Menschen, die im Brandfall nicht selbstständig flüchten können, weshalb Brandschutzkonzepte auf Verbleib und gestaffelte Evakuierung statt auf sofortige Räumung ausgelegt sind.
Risikotreiber
In Spitälern und Pflegeheimen sind ein erheblicher Teil der anwesenden Personen bettlägerig, mobilitätseingeschränkt oder auf fremde Hilfe angewiesen und können sich im Ereignisfall nicht selbstständig in Sicherheit bringen. Das Brandschutzkonzept muss deshalb vom sogenannten Fremdrettungskonzept ausgehen, bei dem Patientinnen und Patienten zunächst in einen benachbarten, brandschutztechnisch abgetrennten Bereich verbracht werden, statt das gesamte Gebäude sofort zu evakuieren. Gleichzeitig erfordert der Dauerbetrieb medizintechnischer Geräte und Kühlketten eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, deren Ausfall unmittelbar die Patientensicherheit gefährden kann.
Schutzmassnahmen
Zentrale Massnahmen sind eine feingliedrige Brandabschnittsbildung mit rauchdichten Abschlüssen zwischen einzelnen Pflegeeinheiten, eine flächendeckende Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr, redundante Notstromversorgung für lebenserhaltende Systeme sowie ein geschultes Personal, das im Ernstfall die gestaffelte Verlegung von Patientinnen und Patienten durchführen kann. Wiederkehrende Räumungs- und Verlegungsübungen sind wegen der eingeschränkten Selbstrettungsfähigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner besonders wichtig.
Versicherungsrelevanz
Neben dem Sachschaden ist bei Gesundheitseinrichtungen das Haftungsrisiko gegenüber Patientinnen und Patienten bei unzureichendem Brand- oder Betriebsschutz von erheblicher Bedeutung. Versicherer prüfen bei der Risikobesichtigung insbesondere die Qualität der Brandabschnittsbildung, die Redundanz der Notstromversorgung und die Dokumentation der personellen Notfallorganisation.
Normen und Regelwerke
- VdS 2226: Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen
- NFPA 99 – Health Care Facilities Code