Risk Engineering

Holzverarbeitende Industrie – Risiken und Schadenverhütung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die holzverarbeitende Industrie ist durch hohe Brandlasten aus Rohholz, Spänen und Staub sowie ein ausgeprägtes Staubexplosions- und Selbstentzündungsrisiko geprägt, das sich deutlich von der Brandgefahr im fertigen Holzbau unterscheidet.

Abgrenzung und Risikotreiber

Während der Brandschutz im fertigen Holzbau vor allem die Feuerwiderstandsfähigkeit verbauter Holzbauteile betrifft, geht es in der holzverarbeitenden Industrie um die Brand- und Explosionsgefahr während der Produktion selbst: Sägewerke, Spanplatten- und Möbelfabriken lagern grosse Mengen Rohholz, Hackschnitzel und Sägemehl, deren Feinanteile in Absauganlagen und Silos explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden können. Frisch produzierte Späne und Sägemehl neigen zudem bei unzureichender Kühlung und Belüftung zur Selbstentzündung durch biologische und chemische Zersetzungsprozesse.

Schutzmassnahmen

Zentrale Massnahmen sind Explosionsschutzkonzepte für Absaug- und Silosysteme einschliesslich Funkenerkennung und -löschung in Förderleitungen, eine konsequente Trennung von Trocken- und Lagerbereichen zur Begrenzung der Brandausbreitung sowie ein systematisches Temperaturüberwachungsprogramm für Späne- und Hackschnitzellager. Elektrostatische Aufladung an Fördereinrichtungen und Reibungswärme an Sägen und Fräsen zählen zu weiteren branchentypischen Zündquellen, die durch Wartung und Erdung kontrolliert werden müssen.

Versicherungsrelevanz

Wegen der hohen Brandlast und des raschen Brandverlaufs in Holzstaubatmosphären zählen Sägewerke und Holzverarbeitungsbetriebe zu den Sachrisiken mit überdurchschnittlichem Schadenpotenzial je Fläche. Sachversicherer verlangen bei der Risikobeurteilung regelmässig den Nachweis funktionsfähiger Funkenerkennungs- und Explosionsschutzsysteme sowie eine dokumentierte Temperaturüberwachung der Lagerbereiche.

Normen und Regelwerke

  • VdS 2029: Holz bearbeitende und verarbeitende Betriebe, Richtlinien für den Brandschutz