Palettenlagerung und Leergut im Freien
Leerpaletten und Leergut aus Holz oder Kunststoff bilden wegen ihrer offenen, luftdurchlässigen Struktur eine überproportional hohe Brandlast und erfordern eigene Stapelhöhen-, Flächen- und Abstandsvorgaben, unabhängig vom eigentlichen Warenlager.
Gefährdungsbild
Leerpaletten bestehen fast vollständig aus dünnem, luftumspültem Holz oder Kunststoff und weisen dadurch eine deutlich höhere Wärmefreisetzungsrate auf als dieselbe Materialmenge in kompakter Form. Da sie häufig unauffällig an Rampen, Aussenwänden oder Gebäudeecken zwischengelagert werden, wird ihr Brandlastbeitrag bei der Risikobeurteilung des eigentlichen Warenlagers leicht unterschätzt.
Schutzmassnahmen
Anerkannte Regelwerke begrenzen Stapelhöhe und Flächengrösse einzelner Palettenstapel und verlangen Mindestabstände sowohl zwischen den Stapeln als auch zu Gebäuden, Grundstücksgrenzen und Zäunen. Die Aussenlagerung gilt gegenüber der Innenlagerung als grundsätzlich vorzuziehen, sofern die Abstandsvorgaben eingehalten werden; bei Innenlagerung ist eine dem Kunststoff- oder Holzanteil entsprechend bemessene Sprinklerauslegung erforderlich, die deutlich über den Schutz für allgemeine Warenlagerung hinausgehen kann.
Versicherungsrelevanz
Palettenstapel zählen zu den am häufigsten übersehenen Brandlasten bei Risikobesichtigungen, obwohl sie in der Schadenstatistik wiederholt als Ausgangspunkt von Grossbränden auftreten, die sich von dort auf angrenzende Gebäude ausgeweitet haben. Sachversicherer erwarten deshalb eine dokumentierte, den Vorgaben entsprechende Anordnung des Leergutbereichs unabhängig von der Bewertung des eigentlichen Warenlagers.
Normen und Regelwerke
- FM Data Sheet 8-24: Idle Pallet Storage
- NFPA 13 – Standard for the Installation of Sprinkler Systems