Deckung

Jagdhaftpflichtversicherung (Hunting Liability Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die aus der Ausübung der Jagd entstehen, und ist in vielen Jurisdiktionen Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins.

Vergleichsprofil

Trigger
Occurrence (Schadenereignis)
Versichertes Interesse
Die gesetzliche Haftung des Jagdausübenden für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die Dritten im Rahmen der Jagdausübung entstehen.
Bemessungsgrundlage
Art des Jagdscheins oder Jagdpatents, Jagdgebiet und Jagdsaison, Anzahl versicherter Personen, einschliesslich Gäste
Typische Limiten
Gesetzliche Mindestversicherungssumme, in der Schweiz CHF 2 Mio., international häufig freiwillig auf höhere Summen erweitert.
Typische Selbstbehalte
In der Regel ohne Selbstbehalt oder mit geringem Selbstbehalt.
Zielsegmente
Private Jägerinnen und Jäger, Jagdgäste, Jagdverbände und -vereine

Versicherte Ereignisse

  • Verletzung durch den Gebrauch einer Schusswaffe bei der Jagd
  • Schäden durch Jagdhunde
  • Schäden durch Jagdgäste unter Aufsicht des Jagdausübenden
  • Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, sofern erweitert mitversichert

Kernausschlüsse

  • Schäden an der eigenen Ausrüstung oder Waffe des Jagdausübenden
  • Vorsätzliche oder grob rechtswidrige Jagdausübung (Wilderei)
  • Schäden ausserhalb des bewilligten Jagdgebiets oder der Jagdperiode
  • Berufliche Jagdführungs- oder Ausrüsterhaftpflicht, gesondert versichert

Versicherungspflicht

  • CH: bundesrechtlich obligatorisch gemäss Art. 16 des Jagdgesetzes (JSG) mit einer Mindestversicherungssumme von CHF 2 Mio., Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdpatents in jedem Kanton
  • Vergleichbare gesetzliche Vorgaben bestehen in Deutschland und Österreich

Begriff

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die einem Dritten durch die Ausübung der Jagd, insbesondere durch den Gebrauch einer Schusswaffe oder durch Jagdhunde, entstehen. Sie zählt zu den ältesten spezialisierten Haftpflichtversicherungsprodukten und ist eng mit der jagdrechtlichen Regulierung verknüpft.

Gesetzliche Verpflichtung

In zahlreichen europäischen Jurisdiktionen, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, ist der Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung gesetzliche Voraussetzung für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins; die jeweiligen jagdrechtlichen Vorschriften legen zudem häufig Mindestversicherungssummen fest.

Deckungsumfang und Besonderheiten

Neben der reinen Personen- und Sachschadendeckung während der Jagdausübung umfassen viele Policen auch Schäden, die durch Jagdgäste oder mitgeführte Jagdhunde verursacht werden, sowie teilweise erweiterte Deckungen für Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die im Rahmen der jagdrechtlichen Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten relevant sind.

Vergleich und Abgrenzung

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine spezialisierte, gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtdeckung, die durch die allgemeine Tierhalterhaftpflichtversicherung ergänzt wird, wenn eigene Jagdhunde ausserhalb des konkreten Jagdkontexts Schäden verursachen, etwa beim gewöhnlichen Auslauf statt bei einer organisierten Jagd. Anders als die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die in den meisten Rechtsordnungen freiwillig ist – abgesehen von bestimmten kantonalen Hundehaltervorschriften –, ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine gesamtschweizerisch gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins, mit einer eigenen fixen gesetzlichen Mindestsumme und einem auf Waffengebrauch, Jagdhunde und Wildschäden zugeschnittenen Deckungsumfang statt eines allgemeinen Tierhaltungsrisikos.