Deckung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht eines Bauherrn für Personen- und Sachschäden, die Dritten im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehen.

Vergleichsprofil

Trigger
Occurrence (Schadenereignis)
Versichertes Interesse
Die eigene, häufig verschuldensunabhängige gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn für Personen- und Sachschäden Dritter im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, unabhängig von der Haftung der ausführenden Unternehmen.
Bemessungsgrundlage
Gesamtbausumme oder Baubudget, Art und Umfang des Bauvorhabens (Neubau, Umbau, Abbruch), Bauzeit
Typische Limiten
Versicherungssumme je Ereignis meist im Verhältnis zur Bausumme; oft bereits in Privathaftpflichtpolicen bis zu einem Sublimit eingeschlossen (z. B. CHF/EUR 100'000-200'000), darüber hinaus ist eine gesonderte Police erforderlich.
Typische Selbstbehalte
Bei privaten Bauvorhaben meist ohne Selbstbehalt; bei grösseren gewerblichen Bauprojekten ein moderater Selbstbehalt.
Zielsegmente
Private Bauherren und Eigenheimbesitzer, Immobilienentwickler, Generalunternehmer, Institutionelle Investoren

Versicherte Ereignisse

  • Herabfallende Bauteile oder Trümmer, die einen Passanten verletzen
  • Unzureichend gesicherte Baugruben oder Gräben
  • Schäden an Nachbargebäuden durch Erdarbeiten oder Erschütterungen
  • Schäden durch Baustellenverkehr ausserhalb des Baugrundstücks

Kernausschlüsse

  • Schäden am Bauwerk selbst, gedeckt über die Bauwesenversicherung
  • Haftung der ausführenden Unternehmen, gedeckt über deren eigene Betriebshaftpflicht
  • Schäden aus fehlerhafter Planung, gedeckt über die Berufshaftpflicht des Architekten oder Ingenieurs
  • Vorsätzliche Verletzung von Bauvorschriften

Begriff

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht eines Bauherrn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten – etwa Passanten, Nachbarn oder Handwerkern – im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens entstehen.

Haftungsrisiken des Bauherrn

Als Bauherr trägt eine Person die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle, auch wenn die eigentlichen Bauarbeiten von beauftragten Unternehmen ausgeführt werden. Typische Risiken sind herabfallende Bauteile, unzureichend gesicherte Baugruben oder Schäden an Nachbargebäuden durch Erdarbeiten.

Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht der Bauunternehmen

Während die beauftragten Bauunternehmen ihre eigene Haftpflicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern, schliesst die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Deckungslücke für die eigenständige, originäre Haftung des Bauherrn selbst, die neben der Haftung der ausführenden Unternehmen bestehen bleibt.

Vergleich und Abgrenzung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung der ausführenden Unternehmen sowie die Privathaftpflichtversicherung des Bauherrn, ersetzt sie aber nicht: Die Betriebshaftpflicht deckt die eigene, verschuldensabhängige Haftung der ausführenden Firmen, während die Bauherrenhaftpflicht gezielt die eigenständige, oft verschuldensunabhängige gesetzliche Haftung des Bauherrn abdeckt, die unabhängig von einem Verschulden Dritter bestehen bleibt. Bei kleineren privaten Bauvorhaben ist die Deckung häufig bereits bis zu einem geringen Sublimit in der Privathaftpflichtpolice enthalten; grössere Neubau-, Umbau- oder Abbruchprojekte mit deutlich höherer Bausumme erfordern in der Regel eine gesonderte, eigens tarifierte Bauherrenhaftpflichtpolice.