Umzugsversicherung
Die Umzugsversicherung deckt Transport- und Bruchschäden am Hausrat und Mobiliar, die während eines Wohnungs- oder Bürowechsels durch das Transportunternehmen oder Dritte verursacht werden.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Allgefahren
- Versichertes Interesse
- Hausrat und Mobiliar auf dem Transport während eines Wohnungs- oder Bürowechsels, versichert gegen Sachschäden vom Verladen über den Transport bis zur Zwischenlagerung.
- Bemessungsgrundlage
- Deklarierter Wert des Hausrats / Versicherungssumme, Transportdistanz und Transportart, Professionelles Umzugsunternehmen versus Eigenregie, Anzahl und Wert besonders zerbrechlicher oder wertvoller Gegenstände
- Typische Limiten
- Versicherungssumme auf Basis des deklarierten Werts des umziehenden Hausrats, oft mit Sublimiten für einzeln aufgeführte hochwertige Gegenstände.
- Typische Selbstbehalte
- Moderater ereignisbezogener Selbstbehalt oder keiner, abhängig von Tarif und Gegenstandswert.
- Zielsegmente
- Privatpersonen, Mieter und Eigentümer, Kleinere Bürowechsel
Versicherte Ereignisse
- Bruch- und Kratzschäden beim Ver- und Entladen
- Wasserschäden während des Transports
- Fall- und Kollisionsschäden
- Verlust von Gegenständen während des Umzugs
- Schäden während der Zwischenlagerung
Kernausschlüsse
- Krieg und Kernenergie
- Abnutzung und bereits bestehende Schäden
- Schäden, die über die Transporthaftpflicht des Umzugsunternehmens ersatzfähig sind
- Vom Versicherungsnehmer selbst unsachgemäss verpackte Gegenstände (Umzug in Eigenregie)
- Folgeschäden ohne Bezug zum Sachschadenereignis
Begriff
Die Umzugsversicherung deckt Sachschäden am Hausrat und Mobiliar, die während eines Wohnungs- oder Bürowechsels beim Transport, Verladen, Entladen oder bei der Zwischenlagerung entstehen – insbesondere Bruch-, Kratz- und Wasserschäden sowie den Verlust von Gegenständen. Sie ergänzt die reguläre Hausratversicherung, deren Deckung während eines Umzugs häufig nur eingeschränkt oder unter besonderen Bedingungen greift.
Deckungsumfang
Je nach Ausgestaltung deckt die Umzugsversicherung Schäden unabhängig davon, ob der Umzug durch ein professionelles Transportunternehmen oder in Eigenregie durchgeführt wird; bei Beauftragung eines gewerblichen Umzugsunternehmens ist zusätzlich dessen eigene Transporthaftpflicht zu beachten, deren Haftungssummen jedoch häufig begrenzt sind und nicht sämtliche Wertgegenstände in vollem Umfang abdecken.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Da wertvolle oder besonders zerbrechliche Gegenstände (Kunstwerke, Antiquitäten, Elektronik) beim Umzugstransport einem erhöhten Schadenrisiko ausgesetzt sind, empfiehlt sich für solche Positionen häufig der Abschluss einer spezifischen, wertdeklarierten Zusatzdeckung über die Standardumzugsversicherung hinaus.
Vergleich und Abgrenzung
Die Umzugsversicherung schliesst zwei verwandte Lücken: die eingeschränkte oder bedingte Deckung, die eine reguläre Hausratversicherung während eines Umzugs bietet, sowie die begrenzte, verschuldensabhängige Transporthaftpflicht eines gewerblichen Umzugsunternehmens, die selten den vollen Wert wertvoller oder zerbrechlicher Gegenstände ersetzt. Wird ein professionelles Unternehmen beauftragt, greift dessen gesetzliche Frachtführerhaftung zuerst, jedoch nur bis zu moderaten Einzellimiten und nur für selbst verursachte Schäden; die Umzugsversicherung ist breiter, meist als Allgefahrendeckung ausgestaltet, und gilt unabhängig davon, ob der Umzug in Eigenregie oder professionell durchgeführt wird. Für besonders wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände empfiehlt sich häufig eine gesonderte, wertdeklarierte Zusatzdeckung über die Standardpolice hinaus.