Rechtsschutzversicherung (Legal Expenses Insurance)
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung des Versicherten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, in den vereinbarten Rechtsschutzbereichen.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Loss occurring (Rückversicherung)
- Versichertes Interesse
- Die eigenen Kosten des Versicherten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung in den vereinbarten Rechtsschutzbereichen, unabhängig vom Ausgang der zugrunde liegenden Streitigkeit.
- Bemessungsgrundlage
- Anzahl versicherter Personen/Fahrzeuge/Immobilien, Gewählte Module und Rechtsschutzbereiche, Schadenhistorie, Rechtsordnung/Kostenregime der Gerichte
- Typische Limiten
- Versicherungssumme pro Fall, üblicherweise im niedrigen bis mittleren fünf- oder sechsstelligen Bereich, vorbehaltlich einer jährlichen Gesamtlimite.
- Typische Selbstbehalte
- Viele Privatkundentarife sind selbstbehaltsfrei; im Firmen-Rechtsschutz ist häufig ein moderater Selbstbehalt pro Fall üblich.
- Zielsegmente
- Privatpersonen, KMU, Unternehmen (Firmen-Rechtsschutz)
Versicherte Ereignisse
- Verkehrsrechtliche Streitigkeiten
- Wohnungs- und Grundstücksstreitigkeiten
- Vertrags- und Schadenersatzstreitigkeiten
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (über den Arbeits-Rechtsschutz-Baustein)
- Strafrechtliche Verteidigung bei Verkehrs- und Bagatelldelikten
Kernausschlüsse
- Vor Ablauf der Wartezeit bestehende oder absehbare Streitigkeiten
- Bauträger- und baurechtliche Streitigkeiten oberhalb definierter Schwellenwerte
- Vorsätzliche Straftaten des Versicherten
- Streitigkeiten unter Familienangehörigen des Versicherungsnehmers (Privatbereich)
- Fehlende Erfolgsaussichten (vorbehaltlich Stichentscheidverfahren)
Begriff
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherten die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen entstehenden Kosten, insbesondere Anwaltshonorare, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Kosten von Sachverständigen und Zeugen sowie gegebenenfalls die Kosten der Gegenseite, sofern der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet wird. Der konkrete Umfang richtet sich nach den vereinbarten Rechtsschutzbereichen.
Typische Rechtsschutzbereiche
Übliche Bausteine sind der Privat- und Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz, der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie der Vertrags- und Schadenersatzrechtsschutz; im gewerblichen Bereich kommen ergänzend der Firmen- und Arbeitsrechtsschutz hinzu. Die Versicherer bieten diese Bausteine sowohl einzeln als auch als kombiniertes Rechtsschutzpaket an.
Leistungsprüfung und Erfolgsaussichten
Vor der Kostenzusage prüft der Rechtsschutzversicherer regelmässig die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; bei Uneinigkeit zwischen Versicherer und Versichertem über die Erfolgsaussichten sieht das Recht in vielen Rechtsordnungen ein Stichentscheidverfahren vor, in dem ein von den Parteien beauftragter Rechtsanwalt verbindlich über die Kostenzusage entscheidet. Eine vereinbarte Wartezeit zwischen Vertragsschluss und erstem Versicherungsfall soll dabei eine adverse Selektion durch bereits absehbare Rechtsstreitigkeiten verhindern.
Vergleich und Abgrenzung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Familie von Bausteinen, die die eigenen Prozesskosten des Versicherten deckt; der Arbeits-Rechtsschutz ist einer dieser Bausteine, der neben Privat-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz in derselben Police oder demselben Paket steht. Abzugrenzen ist sie von Haftpflichtdeckungen wie D&O oder EPLI, die Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherten abdecken, statt die eigene Rechtsverfolgung oder -verteidigung zu finanzieren – die Rechtsschutzversicherung leistet unabhängig vom Verfahrensausgang, sofern hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.