Tierversicherung
Die Tierversicherung deckt Heilungskosten sowie den Zeitwert von Haus- und Nutztieren bei Krankheit, Unfall oder Tod ab.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Benannte Gefahren
- Versichertes Interesse
- Das wirtschaftliche Interesse des Tierhalters an einem Haus-, Nutz- oder Zuchttier, umfassend Tierarztkosten und/oder den Zeitwert des Tieres.
- Bemessungsgrundlage
- Tierart, Rasse und Alter, Versicherungssumme / Zeitwert, Gewählter Selbstbehalt und Erstattungssatz, Schaden- und Gesundheitsverlauf
- Typische Limiten
- Jährliche Leistungsobergrenze für Tierarztkosten oder eine fixe Kapitalleistung entsprechend dem Zeitwert des Tieres im Lebensbaustein.
- Typische Selbstbehalte
- Jährlicher oder schadenfallbezogener Selbstbehalt kombiniert mit einem Selbstbeteiligungssatz, üblich sind 10-30%.
- Zielsegmente
- Haustierhalter, Landwirte und Nutztierzüchter, Halter hochwertiger oder sportlich genutzter Tiere
Versicherte Ereignisse
- Krankheit mit tierärztlicher Behandlung
- Unfall und Verletzung
- Tod des Tieres
- Notwendige Nottötung
- Operations- und Stationskosten (Krankheitsbaustein)
Kernausschlüsse
- Krieg und Kernenergie
- Bereits bei Vertragsbeginn bestehende Erkrankungen
- Schäden durch unzureichende Pflege oder Vernachlässigung
- Zuchtbedingte Komplikationen (ausser speziell eingeschlossen)
- Kosmetische oder elektive Behandlungen
Begriff
Die Tierversicherung deckt wirtschaftliche Schäden, die einem Tierhalter durch Krankheit, Unfall oder Tod eines versicherten Tieres entstehen. Sie umfasst je nach Ausgestaltung die tierärztlichen Heilungskosten (Tierkrankenversicherung) sowie eine Kapitalleistung entsprechend dem Zeitwert des Tieres bei dessen Tod oder notwendiger Nottötung (Tierlebensversicherung).
Anwendungsbereiche
Während für Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) vor allem die Übernahme steigender tierärztlicher Behandlungskosten im Vordergrund steht, kommt der Tierversicherung bei Nutz- und Zuchttieren (z.B. Pferde, Rinder, Zuchtvieh) sowie bei besonders wertvollen Tieren eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu, da der Verlust eines solchen Tieres unmittelbar die Existenzgrundlage eines Betriebs gefährden kann.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Die Tierversicherung ist von der Tierhalterhaftpflicht klar zu unterscheiden: Während die Tierhalterhaftpflicht Schäden abdeckt, die das Tier Dritten zufügt, schützt die Tierversicherung den wirtschaftlichen Wert des Tieres selbst zugunsten seines Halters oder Eigentümers.
Vergleich und Abgrenzung
Die Tierversicherung ist klar von der Tierhalterhaftpflicht abzugrenzen, die eine eigenständige Sparte für Schäden bildet, die das Tier Dritten zufügt, statt für Schäden am Tier selbst; beide Deckungen ergänzen sich und werden häufig gemeinsam platziert, da ein verantwortungsbewusster Halter in der Regel beide Schutzformen benötigt. Innerhalb der Tierversicherung decken der Krankheitsbaustein (Erstattung Tierarztkosten) und der Lebensbaustein (Zeitwert bei Tod) unterschiedliche wirtschaftliche Risiken ab und werden oft als separate oder kombinierbare Optionen angeboten. Bei Nutz- und Zuchttieren kommt dem Lebens-/Wertbaustein besondere Bedeutung zu, da der Verlust eines einzelnen hochwertigen Tieres die Existenzfähigkeit eines Betriebs erheblich beeinträchtigen kann.