Kantonale Gebäudeversicherung
Die kantonale Gebäudeversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung, die in einem Teil der Schweizer Kantone ein gesetzliches Monopol für die Elementarschadenversicherung von Gebäuden besitzt.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Benannte Gefahren
- Versichertes Interesse
- Der Wiederbeschaffungswert des Gebäudes gegen Feuer- und Elementarschäden, in Monopolkantonen versichert bei der kantonalen Anstalt.
- Bemessungsgrundlage
- Versicherter Gebäudewert (Neuwert), festgelegt durch die kantonale Anstalt, Gebäudekategorie und kantonale Risikozone, Kantonaler Prämiensatz (nicht gewinnorientiert)
- Typische Limiten
- Versicherungssumme in der Regel zum vollen Neuwert durch die kantonale Anstalt festgelegt; ergänzende private Deckungen können über den gesetzlichen Umfang hinausgehen.
- Typische Selbstbehalte
- Moderater gesetzlicher Selbstbehalt gemäss kantonalem Tarif, meist tiefer als bei einer vergleichbaren privaten Allgefahren-Gebäudepolice.
- Zielsegmente
- Private Hauseigentümer, Immobilieninvestoren, Institutionelle Immobilienbesitzer
Versicherte Ereignisse
- Feuer und Explosion
- Hochwasser und Überschwemmung
- Sturm und Hagel
- Lawinen und Erdrutsch
- Erdbeben (nur in einem Teil der Kantone, über den interkantonalen Pool)
Kernausschlüsse
- Krieg und innere Unruhen
- Abnutzung und allmähliche Verschlechterung
- Gefahren ausserhalb des gesetzlichen Katalogs: Leitungswasser, Glasbruch, Haftpflicht
- Kernenergie
- Nach kantonalem Recht ausgeschlossene Schäden (z.B. Vorsatz)
Versicherungspflicht
- CH: obligatorisch über die kantonale Monopolanstalt in 19 der 26 Kantone (Feuer und Elementarschäden)
- CH: gesetzlich obligatorisch, aber privat versichert in den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden
- CH: freiwillig in Genf, Tessin, Wallis und weiten Teilen von Appenzell Innerrhoden
Begriff
Die kantonale Gebäudeversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, welche in 19 der 26 Schweizer Kantone ein gesetzliches Monopol für die Versicherung von Gebäuden gegen Feuer- und Elementarschäden (Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawinen, Erdrutsch etc.) innehat. In den übrigen Kantonen (u.a. Genf, Wallis, Tessin, Uri, Appenzell Innerrhoden, Schwyz) besteht ein freier Markt, auf dem private Versicherer die Gebäudeversicherung anbieten.
Ausgestaltung des Monopols
In den Monopolkantonen sind grundsätzlich sämtliche Gebäude obligatorisch bei der jeweiligen kantonalen Anstalt gegen Elementarschäden zu versichern; die Gebäudeversicherungsanstalten legen die Versicherungssumme regelmässig nach dem Neuwert fest und erheben risikogerechte, jedoch nicht gewinnorientierte Prämien. Mehrere Anstalten haben sich im Rahmen der Interkantonalen Rückversicherungsverbandung (IRV) zu einem gemeinsamen Ausgleich grosser Elementarschadenereignisse zusammengeschlossen.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Für Immobilienbesitzer in Monopolkantonen entfällt die freie Wahl des Gebäudeversicherers für die Grunddeckung; ergänzende Deckungen (z.B. Gebäudehaftpflicht, Glasbruch, Wasserschäden über das Grundangebot hinaus) können jedoch häufig weiterhin über private Versicherer oder als Zusatzdeckung der kantonalen Anstalt abgeschlossen werden. Für Vermittler ist die Kenntnis des jeweiligen kantonalen Systems bei der Beratung zu Wohneigentum zentral.
Vergleich und Abgrenzung
Die kantonale Gebäudeversicherung und die private Wohngebäudeversicherung sind faktisch Alternativen, die durch die Rechtsordnung statt durch freie Wahl bestimmt werden: In den 19 Monopolkantonen müssen Eigentümer bei der kantonalen Anstalt versichern, während in Genf, Tessin, Wallis, Appenzell Innerrhoden sowie (privat) Uri, Schwyz und Obwalden die Deckung bei einem privaten Versicherer mit breiteren Wohngebäude-Bedingungen platziert wird. Selbst wo das kantonale Monopol gilt, ist dessen Umfang gesetzlich auf Feuer- und Elementargefahren begrenzt; ergänzende Deckungen wie Gebäudehaftpflicht oder Glasbruch werden meist separat bei privaten Versicherern oder als Zusatzbaustein der kantonalen Anstalt abgeschlossen.