Deckung

Krankentagegeldversicherung (Daily Sickness Benefit Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Tagegeld zum Ausgleich des entstehenden Einkommensausfalls, meist nach Ablauf einer Karenzzeit.

Vergleichsprofil

Trigger
Schadenersatz (Indemnity)
Versichertes Interesse
Der Verdienstausfall der versicherten Person infolge ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.
Bemessungsgrundlage
Alter bei Vertragsbeginn, Beruf und Berufsgruppe, Vereinbarte Tagegeldhöhe, begrenzt auf das Nettoeinkommen, Gewählte Karenzzeit, Gesundheitsdeklaration
Typische Limiten
Das Tagegeld wird meist auf das tatsächliche Nettoeinkommen der versicherten Person begrenzt, um eine Überversicherung zu vermeiden, und überbrückt üblicherweise die Lücke zwischen gesetzlicher bzw. arbeitgeberseitiger Lohnfortzahlung und einer langfristigen Invaliditätsdeckung.
Typische Selbstbehalte
Vor Leistungsbeginn gilt eine Karenzzeit von meist wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen oder Monaten, die auf die gesetzliche Lohnfortzahlung abgestimmt wird.
Zielsegmente
Selbstständige, Arbeitnehmende ohne oder mit eingeschränkter Lohnfortzahlung, KMU-Inhaberinnen und -Inhaber

Versicherte Ereignisse

  • Ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
  • Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit, soweit nicht durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt
  • Spitalaufenthaltsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Kernausschlüsse

  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krieg und innerer Unruhen
  • Selbst zugefügte Arbeitsunfähigkeit oder Rauschzustand
  • Bei Vertragsschluss bereits bestehende, nicht angegebene Vorerkrankungen
  • Arbeitsunfähigkeit, die bereits durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt ist
  • Arbeitsunfähigkeit innerhalb der vereinbarten Karenzzeit

Begriff

Die Krankentagegeldversicherung sichert den durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall entstehenden Verdienstausfall ab, indem der Versicherer ein vertraglich vereinbartes Tagegeld für die Dauer der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit auszahlt. Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige und Personen, deren Einkommen bei Krankheit nicht durch eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder gesetzliche Leistungen abgesichert ist.

Karenzzeit und Leistungsdauer

Die Höhe des Tagegeldes sowie der Beginn der Leistungspflicht (Karenzzeit) werden individuell vertraglich vereinbart und richten sich häufig nach dem Zeitpunkt, zu dem eine gesetzliche Lohnfortzahlung oder ein Krankengeldanspruch endet. Die Leistungsdauer ist grundsätzlich unbegrenzt, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert wird und keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine dauerhafte Unfähigkeit zur Berufsausübung voraussetzt, deckt die Krankentagegeldversicherung bereits vorübergehende, ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeitsphasen ab; beide Versicherungsarten werden in der Praxis häufig komplementär eingesetzt, um sowohl kurzfristige als auch dauerhafte Einkommensausfälle abzudecken.

Vergleich und Abgrenzung

Die Krankentagegeldversicherung ergänzt die Berufsunfähigkeitsversicherung, indem sie die frühere, vorübergehende Phase des Einkommensausfalls abdeckt, für die die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausgelegt ist: Sie greift bei jeder ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit, auch kurzfristig, während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine voraussichtlich dauerhafte Unfähigkeit zur Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs voraussetzt. Beide werden typischerweise gestaffelt eingesetzt, wobei die Krankentagegeldversicherung die Zeit bis zur Genesung oder bis zur Feststellung einer dauerhaften Invalidität überbrückt, ab der die Berufsunfähigkeitsleistung übernimmt.