International Private Medical Insurance (IPMI)
International Private Medical Insurance (IPMI) ist eine private Krankenvollversicherung für Personen, die ausserhalb ihres Heimatlandes leben oder arbeiten, und deckt stationäre und ambulante Behandlungen, medizinische Evakuierung und Rückführung in einem vertraglich definierten geografischen Deckungsbereich – unabhängig vom Sozialversicherungssystem des Gast- oder Heimatlandes.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Schadenersatz (Indemnity)
- Versichertes Interesse
- Das Vollkosten-Krankenversicherungsinteresse einer Person, die ausserhalb ihres Heimatlandes lebt oder arbeitet, als Ersatz für die inländische Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts.
- Bemessungsgrundlage
- Gewählter geografischer Deckungsbereich, Risikoprüfungsbasis (Full Medical Underwriting, Moratorium oder Medical History Disregarded für Gruppen), Leistungsstufe (z. B. Silber/Gold/Platin), Gewählter Jahreshöchstbetrag und Selbstbehalt, Alter und Familienzusammensetzung
- Typische Limiten
- Die Jahreshöchstbeträge liegen meist bei mehreren Millionen CHF/EUR oder sind für das stationäre Kernmodul unlimitiert, mit Sublimiten für ambulante, zahnärztliche und Mutterschaftsleistungsmodule.
- Typische Selbstbehalte
- Üblich ist ein jährlicher Selbstbehalt pro Person oder Familie, der Prämie gegen Kostenbeteiligung abwägt.
- Zielsegmente
- Multinationale Unternehmen, Unternehmen, Privatkunden (Expatriates)
Versicherte Ereignisse
- Stationäre Behandlung, Tagesklinik und Operationen
- Krebstherapie und andere umfassende medizinische Behandlungen
- Ambulante Behandlung und Medikamente (modulabhängig)
- Zahn-, Seh- und Mutterschaftsleistungen (modulabhängig)
- Medizinische Evakuierung und Rückführung
Kernausschlüsse
- Behandlung im Herkunftsland über die vereinbarte Höchsttageszahl pro Versicherungsjahr hinaus (bei reinen Expatriate-Wordings)
- Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen bei Full Medical Underwriting (sofern nicht deklariert und akzeptiert)
- Behandlung in Ländern ausserhalb des vereinbarten Deckungsbereichs
- Krieg sowie Reisen in Länder mit Sanktionen oder Reisewarnungen
Deckungsumfang
IPMI-Policen sind als Vollkostenversicherung konzipiert: Sie ersetzen die Krankenversicherung des Heimatlandes für die Dauer eines Auslandsaufenthalts und nicht nur – wie die Auslandsreisekrankenversicherung – die Notfallbehandlung während einer Reise. Kern ist die stationäre Behandlung (Inpatient) einschliesslich Tagesklinik, Operationen, Krebstherapie und Unterkunft; darauf aufbauend werden Module für ambulante Behandlung, Medikamente, Zahn-, Seh- und Mutterschaftsleistungen, Vorsorge sowie medizinische Evakuierung und Rückführung kombiniert. Marktüblich ist die Wahl eines geografischen Deckungsbereichs («Worldwide» oder «Worldwide excluding USA»), eines Jahreshöchstbetrags, eines Selbstbehalts und der Leistungsstufe (z. B. Silber/Gold/Platin). Die Bedingungswerke von Bupa Global, Cigna Global, Allianz Care und AXA Global Healthcare folgen diesem Baukastenprinzip, unterscheiden sich aber in Limiten, Wartefristen und Definitionen erheblich.
Kritische Parameter
Entscheidend sind erstens die Anspruchsvoraussetzungen: Viele Wordings setzen den Expatriate-Status voraus und begrenzen Behandlungen im Herkunftsland (z. B. auf 180 Tage pro Versicherungsjahr). Zweitens die Risikoprüfung – Full Medical Underwriting, Moratorium oder bei Firmengruppen Medical History Disregarded – die bestimmt, ob Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen gedeckt sind. Drittens der Deckungsbereich und die Netzwerksteuerung (Direktabrechnung, Vorautorisierung), die den Zugang zu Behandlungen in Hochkostenländern regeln. Viertens die Prämienentwicklung: IPMI-Tarife folgen der medizinischen Inflation, die laut WTW und Mercer Marsh Benefits für 2026 global im zweistelligen Prozentbereich liegt. Die Sanktionsklausel und der Ausschluss von Ländern mit Reisewarnung begrenzen den Deckungsbereich zusätzlich.
Schnittstellen
IPMI wird im Corporate-Bereich als Bestandteil eines Entsendungspakets neben Business Travel Accident, Gruppenunfall- und Lebensversicherung eingekauft. Sie ersetzt das Sozialversicherungssystem nicht automatisch: Innerhalb der EU/EFTA regelt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, welches nationale Recht für Entsandte gilt; in der Schweiz kann nur bei nachgewiesener gleichwertiger Deckung eine Befreiung von der KVG-Pflicht nach Art. 2 Abs. 5 KVV beantragt werden. Die Abstimmung mit der Sozialversicherungsunterstellung ist deshalb Voraussetzung jeder IPMI-Lösung.
Vergleich und Abgrenzung
IPMI ist eine Vollkosten-Alternative sowohl zur inländischen Krankenversicherung, die sie für die Dauer einer Entsendung ersetzt, als auch zur kurzfristigen Auslandsreisekrankenversicherung, die sie ablöst, sobald ein Aufenthalt deren Höchstdauer übersteigt oder einer echten Wohnsitzverlegung entspricht. Sie wird regelmässig durch die Geschäftsreiseversicherung ergänzt, die Unfallkapital und Evakuierungsleistungen für die kürzeren, punktuellen Dienstreisen hinzufügt, die neben einer längerfristigen Entsendung anfallen; beide werden typischerweise gemeinsam als Teil desselben Entsendungspakets eingekauft.
Gesetzliche Grundlage
- EU: Art. 11–12 (anwendbares Recht, Entsendung)