Geschäftsreiseversicherung (Business Travel Accident / Corporate Travel)
Die Geschäftsreiseversicherung (Business Travel Accident, BTA, Corporate Travel) ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Jahrespolice, die Mitarbeitende auf Dienstreisen mit Unfallkapital, Heilungskosten im Ausland, medizinischer und sicherheitsbedingter Evakuierung, Rückführung, Gepäck-, Annullierungs- und Assistance-Leistungen absichert – als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die Dienstreiseunfälle im Grundsatz bereits erfasst.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Summenversicherung
- Versichertes Interesse
- Die körperliche Unversehrtheit und die reisebedingte Kostenexposition von Mitarbeitenden auf Dienstreisen sowie die Kostenexposition des Arbeitgebers für Evakuierung, Annullierung und Ersatzpersonal.
- Bemessungsgrundlage
- Geschätzte Reisetage oder Anzahl Reisen (Deklarationsbasis), Anzahl anspruchsberechtigter Mitarbeitender, Risikoprofil des Zielgebiets, Gewählte Leistungsbausteine
- Typische Limiten
- Das AD&D-Kapital wird meist als fester Betrag oder Vielfaches des Salärs vereinbart; Heilungskosten und Evakuierungsleistungen sind häufig unlimitiert oder mit sehr hohen Sublimiten versehen, mit «Any One Accident»-Kumullimiten für gemeinsam reisende Führungskräfte.
- Typische Selbstbehalte
- Unfallkapital und Evakuierungsleistungen werden meist ohne Selbstbehalt erbracht; der Annullierungs-/Abbruchbaustein kann einen kleinen Selbstbehalt oder eine Mindestschwelle vorsehen.
- Zielsegmente
- Multinationale Unternehmen, Unternehmen, KMU, Industrie
Versicherte Ereignisse
- Unfalltod oder Invalidität im Ausland (AD&D)
- Heilungskosten bei Unfall oder Krankheit im Ausland
- Medizinische Evakuierung und Rückführung
- Sicherheitsevakuierung ausgelöst durch politische Ereignisse oder Naturkatastrophen
- Annullierungs-, Abbruch- und Ersatzpersonalkosten
Kernausschlüsse
- Private Reiseanteile über die vereinbarte Reise hinaus
- Krieg und Terrorismus in ausgeschlossenen oder sanktionierten Gebieten (sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen)
- Vorerkrankungen bei Krankheit im Ausland
- Wohnsitzverlegung (Expatriates, die eine IPMI-Deckung benötigen)
- Unberechtigte Verlängerungen der versicherten Reise
Deckungsumfang
Die Geschäftsreiseversicherung bündelt in einer Firmenpolice die Risiken, denen Mitarbeitende auf Dienstreisen ausgesetzt sind. Kernbaustein ist das Unfallkapital bei Tod und Invalidität (AD&D), oft ergänzt um Taggeld oder Weekly Benefits. Hinzu kommen Heilungskosten bei Unfall und Krankheit im Ausland, medizinische Evakuierung und Rückführung, politische oder naturgefahrenbedingte Sicherheitsevakuierung, Reisegepäck und Reisedokumente, Annullierungs- und Abbruchkosten, Ersatzpersonalkosten, Reise-Privathaftpflicht und Reiserechtsschutz sowie eine 24/7-Assistance-Zentrale. Die Bedingungswerke von ERV, AIG, Chubb oder HDI folgen diesem Baukastenprinzip; versichert sind meist alle Angestellten oder definierte Personengruppen, ohne Namensnennung und ohne Gesundheitsprüfung.
Abgrenzung
Anders als die private Reiseversicherung schliesst der Arbeitgeber die BTA als Jahresvertrag auf Deklarationsbasis ab: Prämienträger sind geschätzte Reisetage oder Reisen, alternativ die Zahl der Mitarbeitenden. Von der gesetzlichen Unfallversicherung unterscheidet sie sich durch den Charakter als Summen- und Kostenversicherung: Unfälle auf Dienstreisen gelten in der Schweiz nach Art. 7 UVG, in Deutschland nach § 8 SGB VII und in Österreich nach § 175 ASVG grundsätzlich als Berufs- bzw. Arbeitsunfälle, doch decken die Sozialversicherungen weder Krankheit im Ausland zu ortsüblichen Kosten noch Evakuierung, Gepäck oder Annullierung. Expatriates mit Wohnsitzverlegung sind regelmässig ausgeschlossen und über IPMI zu versichern.
Praxishinweis
Kritisch sind die Definition der versicherten Reise (private Anteile, maximale Dauer), Kumullimiten pro Ereignis für gemeinsam reisende Führungskräfte, Krisengebiets- und Kriegsausschlüsse sowie die Koordination mit UVG- und Krankenversicherungsleistungen. Die BTA ist ein Instrument der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht, ersetzt aber kein Travel Risk Management.
Vergleich und Abgrenzung
Die Geschäftsreiseversicherung ist das vom Arbeitgeber auf Deklarationsbasis abgeschlossene Gegenstück zur individuell erworbenen Reiseversicherung und wird durch diese regelmässig ergänzt statt ersetzt, da die BTA rein private Reiseanteile und mitreisende Familienangehörige meist ausschliesst, die eine eigenständige Reisepolice abdecken würde. Sie steht ausserdem neben der Auslandsreisekrankenversicherung für kürzere Aufenthalte und der Assistanceversicherung, die die Evakuierungs- und Rücktransportleistungen vor Ort erbringt, welche die BTA finanziert; längerfristige Entsendungen, die über die Reisedefinition der BTA hinausgehen, benötigen stattdessen eine International-Private-Medical-Insurance-Deckung.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Art. 7 (Berufsunfälle), Art. 8 (Nichtberufsunfälle)