Deckung

Kaskoversicherung (Comprehensive Motor Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab und wird in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterteilt, die sich im Umfang der versicherten Gefahren unterscheiden.

Vergleichsprofil

Trigger
Benannte Gefahren
Versichertes Interesse
Das wirtschaftliche Interesse des Versicherungsnehmers an der Substanz und dem Wert seines eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.
Bemessungsgrundlage
Fahrzeugwert und Modell- bzw. Typklasse, Regionale Risikoklasse, Gewählte Selbstbehaltshöhe, Schadenfreiheitsrabatt (Bonus-Malus), Jährliche Fahrleistung
Typische Limiten
Die Versicherungssumme entspricht dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs (im ersten Jahr Neuwert), ohne separate betragliche Obergrenze darüber hinaus.
Typische Selbstbehalte
Vertraglich vereinbarter Selbstbehalt je Schadenfall, üblicherweise höher für selbstverschuldete Kollisionsschäden im Rahmen der Vollkaskodeckung als für die Teilkaskogefahren.
Zielsegmente
Privatkunden, KMU, Flottenhalter

Versicherte Ereignisse

  • Diebstahl und Diebstahlversuch
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren
  • Glasbruch sowie Wild- und Tierbisse
  • Selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus durch unbekannte Dritte (nur Vollkasko)

Kernausschlüsse

  • Normale Abnutzung und allmähliche Verschlechterung
  • Vorsätzlich vom Versicherungsnehmer oder berechtigten Fahrern verursachte Schäden
  • Teilnahme an Rennen und Geschwindigkeitswettbewerben
  • Schäden bei Fahrten ohne gültigen Führerausweis oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss
  • Krieg und Beschlagnahme

Begriff

Die Kaskoversicherung ist die freiwillige Zusatzversicherung im Rahmen der Kraftfahrtversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers abdeckt – im Unterschied zur obligatorischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die ausschliesslich Ansprüche Dritter reguliert.

Teilkasko und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung deckt einen definierten Katalog von Gefahren wie Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Glasbruch sowie Wild- und Tierbisse ab. Die Vollkaskoversicherung erweitert diesen Deckungsumfang um selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismusschäden durch unbekannte Dritte und stellt damit die umfassendste Form der Kaskodeckung dar.

Selbstbehalt und Prämiendifferenzierung

Kaskoversicherungen werden regelmässig mit einem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt abgeschlossen, der die Prämienhöhe massgeblich beeinflusst; darüber hinaus wird die Prämie häufig anhand eines Schadenfreiheitsrabattsystems (Bonus-Malus) individualisiert, das die schadenfreie Fahrzeit des Versicherungsnehmers honoriert.

Vergleich und Abgrenzung

Die Kaskoversicherung deckt das eigene Fahrzeug des Versicherungsnehmers und ist freiwillig, während die Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch ist und ausschliesslich Ansprüche Dritter reguliert; beide Deckungen werden praktisch immer gemeinsam abgeschlossen, da die Haftpflichtversicherung das Eigenschadenrisiko vollständig ungedeckt lässt. Die Kaskoversicherung wird regelmässig durch die Insassenunfallversicherung ergänzt, die Fahrer und Mitfahrer unabhängig von der Verschuldensfrage gegen Personenschäden absichert – ein Risiko, das die Kaskoversicherung als Sachversicherung nicht erfasst.