Deckung

Risikolebensversicherung (Term Life Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person innerhalb einer festen Laufzeit eine vereinbarte Todesfallsumme aus, ohne einen Sparanteil oder Kapitalbildung.

Vergleichsprofil

Trigger
Summenversicherung
Versichertes Interesse
Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Hinterbliebenen, Gläubigern oder Geschäftspartnern vom Fortleben und Einkommen der versicherten Person; Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Todes.
Bemessungsgrundlage
Alter bei Vertragsbeginn, Versicherungssumme, Vertragslaufzeit, Rauchstatus, Gesundheitsdeklaration bzw. ärztliche Untersuchung, Beruf
Typische Limiten
Die Versicherungssumme wird bei Vertragsschluss frei gewählt, von bescheidenen Beträgen bis zu mehreren Millionen CHF/EUR für Immobilienfinanzierungen oder betriebliche Nachfolgeregelungen, ausgestaltet als gleichbleibende oder fallende (z. B. Restschuldversicherung) Summe.
Zielsegmente
Privatpersonen, Familien mit Angehörigen, Immobilienfinanzierer, Unternehmerinnen und Unternehmer (Schlüsselperson, Kreditabsicherung)

Versicherte Ereignisse

  • Krankheitsbedingter Tod während der Vertragslaufzeit
  • Unfallbedingter Tod während der Vertragslaufzeit

Kernausschlüsse

  • Suizid innerhalb der Anfangsfrist (meist 2-3 Jahre)
  • Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
  • Vorsätzliche Tötung durch die begünstigte Person
  • Wesentliche Falschangaben in der Gesundheitsdeklaration
  • Teilnahme an nicht deklarierten Hochrisikosportarten oder Luftfahrt

Begriff

Die Risikolebensversicherung sichert das finanzielle Risiko des vorzeitigen Todes der versicherten Person innerhalb einer festgelegten Vertragslaufzeit ab. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Todesfallsumme an die begünstigten Personen aus; erlebt die versicherte Person das Vertragsende, entfällt jede Leistung und die Prämien werden nicht zurückerstattet. In Österreich wird diese Deckung häufig auch als Ablebensversicherung bezeichnet.

Abgrenzung zur Kapitallebensversicherung

Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung enthält die Risikolebensversicherung keinen Sparanteil und bildet kein nennenswertes Deckungskapital; die Prämien decken im Wesentlichen ausschliesslich das Sterblichkeitsrisiko sowie die Kosten des Versicherers ab, weshalb die Prämien bei vergleichbarer Todesfallsumme deutlich niedriger ausfallen als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

Typische Verwendungszwecke

Die Risikolebensversicherung wird regelmässig zur Absicherung von Hinterbliebenen bei Einkommensausfall, zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen (Restschuldversicherung) oder im Rahmen betrieblicher Nachfolgeregelungen eingesetzt; die Prämie steigt aufgrund der mit dem Alter zunehmenden Mortalitätswahrscheinlichkeit typischerweise über die Vertragslaufzeit an, sofern kein gleichbleibender Beitrag vereinbart wurde.

Vergleich und Abgrenzung

Die Risikolebensversicherung ist die reine Risikoschutz-Alternative zur Kapitallebensversicherung und zur fondsgebundenen Lebensversicherung: Sie bietet die höchste Todesfallsumme pro Prämienfranken, bildet aber keinen Rückkaufswert und leistet im Erlebensfall nichts, während die kapitalbildenden Alternativen Todesfallschutz mit einem Spar- oder Anlageanteil zu deutlich höherer Prämie verbinden. Sie wird häufig durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt, die das eigenständige Risiko des Erwerbsausfalls durch Krankheit oder Verletzung statt durch Tod absichert, sodass beide Einkommensrisiken der Erwerbsphase gemeinsam abgedeckt werden.