Deckung

Glasversicherung (Glass Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Glasversicherung deckt den Bruch von Gebäude- und Mobiliarverglasungen sowie bestimmter Sanitäranlagen gegen praktisch alle Bruchursachen.

Vergleichsprofil

Trigger
Allgefahren
Versichertes Interesse
Glasscheiben und ähnliche Verglasungsmaterialien an Gebäuden und beweglichem Mobiliar, versichert gegen Bruch aus praktisch jeder Ursache.
Bemessungsgrundlage
Anzahl und Grösse der versicherten Verglasungen, Gebäudetyp / gewerbliche versus private Nutzung, Versicherungssumme für Mobiliar und Displays, Schadenverlauf
Typische Limiten
Versicherungssumme je Scheibe oder Erstrisikolimit je Standort, mit Sublimiten für besonders grosse oder Spezialverglasungen.
Typische Selbstbehalte
Geringer oder kein Selbstbehalt für gewöhnlichen Glasbruch; höher für Spezialobjekte wie Solarmodulverglasung.
Zielsegmente
Private Hauseigentümer, Handel und Gewerbebetriebe, KMU

Versicherte Ereignisse

  • Bruch durch Anprall oder Kollision
  • Bruch durch Sturm und Hagel
  • Bruch durch Vandalismus
  • Bruch durch Ungeschicklichkeit oder Handhabungsunfälle
  • Bruch von Ceranfeldern und Sanitäranlagen aus Glaskeramik

Kernausschlüsse

  • Krieg und Kernenergie
  • Kratzer und Oberflächenschäden ohne Beeinträchtigung der Struktur
  • Schäden, die bereits über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt sind
  • Folgeschäden ohne unmittelbaren Bezug zum Glasbruch
  • Bereits bei Vertragsbeginn bestehende Schäden oder Mängel

Begriff

Die Glasversicherung deckt den Bruch von Glasscheiben und ähnlichen Materialien an Gebäuden (etwa Fenster, Türen, Wintergärten) und beweglichem Mobiliar (etwa Schaufensterscheiben, Spiegel oder Ceranfelder) gegen praktisch alle Bruchursachen, unabhängig davon, ob der Bruch durch ein aussergewöhnliches Ereignis oder blosse Ungeschicklichkeit verursacht wurde.

Deckungskonzept

Anders als viele klassische Sachversicherungssparten, die auf benannte Gefahren beschränkt sind, folgt die Glasversicherung dem Konzept der Allgefahrendeckung für den Bruchschaden selbst, schliesst dabei aber üblicherweise Folgeschäden aus, die nicht unmittelbar mit dem Glasbruch zusammenhängen, sowie Schäden, die bereits über andere Sachversicherungssparten wie die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind.

Erweiterte Gegenstände

Neben klassischen Glasscheiben umfasst die Glasversicherung häufig auch Sanitäranlagen aus Glaskeramik, Kochfeldabdeckungen, Solarmodule mit Glasabdeckung sowie Bildschirme und Displaygläser, wobei der genaue Deckungsumfang je nach Versicherer und Tarif variiert und häufig als eigenständiger Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten wird.

Vergleich und Abgrenzung

Die Glasversicherung wird meist als eigenständiger Allgefahren-Baustein neben der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen, da diese Grundpolicen für Glasbruch üblicherweise dieselbe engere Logik benannter Gefahren anwenden wie für den Rest des Gebäudes oder Hausrats. Das Allgefahrenprinzip bedeutet, dass der Versicherer einen Ausschluss nachweisen muss, statt dass der Versicherungsnehmer eine bestimmte versicherte Gefahr belegen muss – relevant etwa bei Bruch durch blosse Ungeschicklichkeit, den Grundpolicen sonst nicht decken würden. Die Glasversicherung ergänzt die zugrunde liegende Gebäude- oder Hausratpolice, statt sie zu ersetzen, und steht selbst in engem Bezug zur Elektronikversicherung für Bildschirme und Displaygläser, die Teil eines elektronischen Geräts statt einer Gebäudefassung sind.