Rückdeckungsversicherung
Die Rückdeckungsversicherung ist eine vom Arbeitgeber auf das Leben von Mitarbeitenden abgeschlossene Lebensversicherung, mit der arbeitsrechtliche Pensions- oder Abfertigungszusagen finanziell hinterlegt werden.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Summenversicherung
- Versichertes Interesse
- Das eigene wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an der Finanzierung einer arbeitsrechtlichen Pensions- oder Abfertigungsverpflichtung; versichertes biometrisches Risiko sind Erleben, Invalidität oder Tod des Mitarbeitenden, dessen Zusage hinterlegt wird.
- Bemessungsgrundlage
- Alter und Gesundheitsdeklaration des Mitarbeitenden, Versicherungssumme entsprechend der zugrunde liegenden Zusage, Zahlungsart (Einmal- oder laufender Beitrag), Beruf und Risikoklasse des Arbeitgebers
- Typische Limiten
- Die Versicherungssumme wird eins zu eins auf den berechneten Barwert der zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Pensions- oder Abfertigungszusage abgestimmt; ein marktüblicher Höchstbetrag besteht nicht, da sich die Kapazität an der bilanziellen Verpflichtung des Arbeitgebers orientiert.
- Zielsegmente
- Arbeitgeber mit direkten Pensionszusagen, Arbeitgeber mit Abfertigungsverpflichtungen ALT, KMU und Familienunternehmen mit Zusagen an Schlüsselmitarbeitende
Versicherte Ereignisse
- Erleben des Mitarbeitenden bis zum vereinbarten Pensionstermin
- Invalidität des Mitarbeitenden
- Tod des Mitarbeitenden
Kernausschlüsse
- Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
- Suizid innerhalb der Anfangsfrist
- Wesentliche Falschangaben zur Gesundheit des Mitarbeitenden bei Antragstellung
- Arglistiges Verhalten des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer
Begriff
Die Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter auf das Leben eines Mitarbeitenden abschliesst, um eine arbeitsrechtliche Zusage – etwa eine direkte Pensionszusage oder eine Abfertigungsverpflichtung nach dem Abfertigungssystem ALT – finanziell zu unterlegen. Der Arbeitgeber bleibt gegenüber dem Mitarbeitenden weiterhin unmittelbar zur Erbringung der zugesagten Leistung verpflichtet; die Rückdeckungsversicherung ist lediglich das Finanzierungsinstrument im Innenverhältnis und begründet keinen eigenen Leistungsanspruch des begünstigten Mitarbeitenden gegenüber dem Versicherer.
Funktionsweise und Vorteile
Durch regelmässige, langfristig planbare Prämienzahlungen wird über die Vertragslaufzeit ein garantiertes Deckungskapital aufgebaut, das im Erlebens-, Invaliditäts- oder Todesfall des Mitarbeitenden fällig wird und dem Arbeitgeber die Erfüllung der zugesagten Leistung ermöglicht, ohne dass hierfür kurzfristig Liquidität freigesetzt werden muss. Zudem mindert die Rückdeckungsversicherung das bilanzielle Risiko aus ungedeckten Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und kann, je nach Ausgestaltung, zur Absicherung der Nachhaftung des Unternehmers bei Betriebsveräusserung beitragen.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Für Unternehmen mit Mitarbeitenden im Abfertigungssystem ALT oder mit individuellen Pensionszusagen ist die Rückdeckungsversicherung ein zentrales Instrument der betrieblichen Risikovorsorge; Vermittler sollten bei der Beratung stets die zugrunde liegende arbeitsrechtliche Zusage, deren Höhe und Fälligkeit sowie die steuerliche Behandlung der Prämien und der späteren Versicherungsleistung berücksichtigen.
Vergleich und Abgrenzung
Die Rückdeckungsversicherung ist eng mit einer gewöhnlichen, auf das Leben eines Mitarbeitenden abgeschlossenen Risikolebensversicherung verwandt, unterscheidet sich aber in Zweck und Begünstigtenstruktur: Sie ist ein internes Finanzierungsinstrument für eine konkrete Pensions- oder Abfertigungszusage mit dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten, nicht ein direktes Schutzprodukt für die Hinterbliebenen des Mitarbeitenden. Anders als bei einer eigenständigen Risikolebensversicherung richten sich Versicherungssumme und Laufzeit vollständig nach der zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Verpflichtung und nicht nach dem persönlichen Absicherungsbedarf des Mitarbeitenden.